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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Europa- und Kommunalwahlen

3.952 Bürger der Europäischen Union wahlberechtigt

Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell teilt mit, dass zum aktuellen Zeitpunkt 3.952 Bürger und Bürgerinnen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union grundsätzlich wahlberechtigt sind, für die am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahlen.

Zu den Kommunalwahlen sind die Staatsangehörigen der Europäischen Union wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre (Haupt-)Wohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei Erfüllung der vorstehend genannten Voraussetzungen erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen.

Für die Europawahl sind Unionsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland ihre (Haupt-)Wohnung haben, wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihre (Haupt-) Wohnung haben, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Möchten diese Staatsangehörigen die deutschen Vertreter für das Europäische Parlament mitwählen, so werden sie nur dann in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn dies bereits bei den Europawahlen 1999 oder einer späteren Wahl der Fall war, oder sie bis spätestens 19. Mai 2024 einen entsprechenden Antrag bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell stellen.

Bei Rückfragen stehen zur Verfügung:

René Kind und Oliver Fischer vom Wahlamt

Telefon 06581 81-143 bzw. 06581 81-122

E-Mail: kommunalrecht@saarburg-kell.de sowie

Ilona Ehrles vom Bürgerbüro

Telefon 06581 81-203

E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de