In der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Schoden am 17. März 2023 wurde einstimmig beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung nicht auszuzahlen, sondern der Ortsgemeinde Schoden zur Wirtschaftswegesanierung und sonstigen gemeindlichen Zwecken zur Verfügung zu stellen.
Nach § 12 Absatz 2 Landesjagdgesetz kann jedoch jeder einzelne Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils am Reinerlös verlangen.
Dieser Anspruch erlischt einen Monat nach Veröffentlichung dieses Beschlusses.