Der Ortsgemeinderat Heddert hat am 29. Februar 2024 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
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| HJ 2024 | HJ 2025 |
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 493.410 Euro | 504.530 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 455.280 Euro | 454.480 Euro |
| der Jahresüberschuss auf | 38.130 Euro | 50.050 Euro |
| der Jahresfehlbetrag auf | Euro | Euro |
| 2. | im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 81.180 Euro | 97.680 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 82.000 Euro | 147.000 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 155.550 Euro | 110.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -73.550 Euro | 37.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 7.630 Euro | 134.680 Euro |
| (ohne Kredite zur Umschuldung, einschl. Zunahme Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse) |
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Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| HJ 2024 | HJ 2025 |
| zinslose Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 124.000 Euro | 45.000 Euro |
| zusammen auf | 124.000 Euro | 45.000 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| HJ 2024 | HJ 2025 |
| 0 Euro | 0 Euro |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
| HJ 2024 | HJ 2025 |
| 0 Euro | 0 Euro |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf
| HJ 2024 | HJ 2025 |
| 20.250 Euro | 40.510 Euro |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| HJ 2024 | HJ 2025 |
| 1) | Grundsteuer |
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| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 345 v. H. | 345 v. H. |
| für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B) | 465 v. H. | 465 v. H. |
| 2) | Gewerbesteuer | 380 v. H. | 380 v. H. |
| 3) | Hundesteuer |
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| für den ersten Hund | 35 Euro | 35 Euro |
| für den zweiten Hund | 53 Euro | 53 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 71 Euro | 71 Euro |
| für den ersten gefährlichen Hund | 350 Euro | 350 Euro |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 530 Euro | 530 Euro |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 710 Euro | 710 Euro |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen einschl. des Fremdenverkehrsbeitrages nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
- entfällt -
(nachrichtlich: Die Gebühren sind in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Schillingen abgebildet)
| (vorläufiges) Eigenkapital zum 31.12. des Vorvorjahres (2022) | 1.732.297,89 Euro |
| voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorjahres (2023) | 1.742.602,89 Euro |
| voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des ersten Haushaltsjahres (Planung 2024) | 1.780.732,89 Euro |
| voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des zweiten Haushaltsjahres (Planung 2025) | 1.830.782,89 Euro |
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10 v.H. und um mehr als 1.000 Euro
überschritten wird.
Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den
§§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Hiermit genehmigen wir gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 2 und § 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) folgende Gesamtbeträge der verzinslichen Kredite:
| Genehmigungsbetrag € | |
| Haushaltsjahr 2024 | ||
| zur Finanzierung von Investitionsausgaben des Finanzhaushalts | 124.000 |
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| genehmigter Teilbetrag: |
| 93.500 |
| davon als Vorfinanzierungskredit: |
| 0 |
| Haushaltsjahr 2025 | ||
| zur Finanzierung von Investitionsausgaben des Finanzhaushalts | 45.000 |
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| genehmigter Teilbetrag: |
| 0 |
| davon als Vorfinanzierungskredit: |
| 0 |
Hiermit genehmigen wir gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 105 Abs. 3 i.V.m. § 68 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) folgenden Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse als kalkulierte „Zwischenfinanzierungsspielräume“ mit kurzfristiger Überbrückungsfunktion.
| Gesamtbetrag € | Genehmigungsbetrag € |
| Haushaltsjahr 2024 | ||
| Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse | 20.250 |
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| genehmigter Teilbetrag: |
| 20.250 |
| Haushaltsjahr 2025 | ||
| Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse | 40.510 |
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| genehmigter Teilbetrag: |
| 40.510 |
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Ortsbürgermeister geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 15.04.2024 bis 23.04.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, 2. OG Raum 214, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr öffentlich aus.
Ein Besuch in der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581 81-403 oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).
Der Haushaltsplan ist auf der Internetseite www.saarburg-kell.de {{gt}} Bürger & Verwaltung - Finanzen - Haushaltspläne {{lt}} einzusehen.