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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Jagdgenossenschaft Schömerich

Jagdgenossenschaftsversammlung

Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schömerich findet am Donnerstag, 25. April 2024 um 19 Uhr im Bürgerhaus in Schömerich statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Schömerich vom 4. April 2012 eingeladen wird.

Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:

- die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder

- eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder

- eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder

- ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Schömerich oder

- eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person.

Ein/e Jagdgenosse/-genossin kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Schömerich.

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher, ggfls. Änderungsanträge

2.

Bericht über das Jagdjahr 2023/2024 mit Aussprache

3.

Beratung und Beschluss über die Verwendung des Reinertrags für das Jagdjahr 2023/ 2024

4.

Entlastung des Vorstands nach § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Schömerich für das Jagdjahr 2023/2024

5.

Verschiedenes und Anfragen

Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 10.04. bis 24.04.2024 beim Jagdvorsteher Michael Lauer, Kimmlerhof 5, 54314 Schömerich, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Zimmer 113, Saarburg, während der Dienstzeiten aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig).

Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen. Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Schömerich vom 4. April 2012 sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.

Schömerich, 08.04.2024
Michael Lauer, Jagdvorsteher