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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Teilgebiet „Seniorenzentrum Zerf“ (Trierer Straße);

Änderung

1. Änderungsbeschluss

2. Billigung des Planentwurfs

3. Beschluss über die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit Bekanntmachung im Hochwaldboten am 19.07.2018 erlangte der vorhabenbezogene Bebauungsplan für das Teilgebiet „Seniorenzentrum Zerf“ Rechtsverbindlichkeit. Durch diesen Bebauungsplan sollten die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Seniorenwohnanlage (Betreutes Wohnen) in Verbindung mit einer Arztpraxis geschaffen werden. Die Realisierung des Vorhabens wurde jedoch nicht vollzogen und der seinerzeitige Investor hat das Grundstück mittlerweile veräußert.

Zwischenzeitlich ist der neue Grundstückseigentümer an die Ortsgemeinde herangetreten und hat eine überarbeitete Planung vorgelegt. Demnach soll nunmehr am Standort eine Wohnanlage mit drei Vollgeschossen und Staffelgeschoss (unter Einhaltung der bisher festgesetzten Gesamthöhe) mit ergänzenden gewerblichen Einheiten, soweit sie das Wohnen nicht stören, errichtet werden.

Diese Neuplanung wurde bereits im Bau- und Umweltausschuss des Ortsgemeinderates Zerf vorgestellt. Sofern der Ortsgemeinderat die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die neue Planung schaffen will, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 26.02.2024 wurde das Projekt durch einen Vertreter des Ingenieurbüros Paulus & Partner sowie durch den Investor und den Planer erläutert. Auf Nachfrage aus dem Ortsgemeinderat trägt der Investor vor, dass das Investitionsvolumen rund 5 Millionen Euro betrage.

22 Wohnungen in diversen Größen sowie Büro- und Geschäftsräume und Tiefgaragenstellplätze sollen geschaffen werden. Die Wohnungen sollen als Eigentumswohnungen vermarktet werden.

Der Ortsgemeinderat fasste anschließend die nachstehenden Beschlüsse:

1. Der Ortsgemeinderat Zerf beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Teilgebiet „Seniorenzentrum Zerf“ mit dem Ziel zu ändern, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgestellte Bebauung zu schaffen.

2. Der Ortsgemeinderat Zerf billigt den vorgestellten Planentwurf.

3. Der Ortsgemeinderat Zerf beschließt, auf Grundlage dieses Planentwurfs die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.

Im Anschluss an die Beschlussfassung schlug Bauamtsleiter Osterwalder von der Verwaltung vor, den Projektnamen „Seniorenzentrum Zerf“ verwaltungsseitig in „Wohnanlage Zerf“ zu ändern. Der Ortsgemeinderat stimmte diesem Vorschlag zu.

Ruwertalhalle – Erstellung einer Konzeptionsplanung

In einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses sowie des Entwicklungsausschusses des Ortsgemeinderates Zerf am 18.03.2024 berieten die Gremien über die Ruwertalhalle Zerf. Im Rahmen der Dorfmoderation befasste sich bereits die Arbeitsgruppe Kommunale Infrastruktur mit dem Thema. Die Ruwertalhalle soll zukünftig als multifunktionelle Veranstaltungsstätte genutzt werden. Hierzu ist eine Umgestaltung des Gebäudes notwendig, da es unter anderem einen Veranstaltungssaal, Küche, Toiletten und eventuell ein Dienstzimmer für den Ortsbürgermeister beinhalten soll. Um hierzu einen konkreten Plan zu entwickeln, welche Möglichkeiten die Ortsgemeinde bei der zukünftigen Gestaltung des Gebäudes hat, soll eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Mit dieser soll unter anderem geprüft werden, ob ein Neubau oder eine Sanierung der Halle sinnvoll wäre. Zudem sollen hierdurch die Kosten für das Projekt grob ermittelt werden, die bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplan berücksichtigt werden könnten. Im Haushalt 2024 stehen 20.000 Euro für Planungskosten zur Verfügung, die für die Machbarkeitsstudie genutzt werden können.

Aus Sicht der Ausschussmitglieder sei es wichtig den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Ortsvereinen eine solche Versammlungsstätte zur Verfügung zu stellen. Anschließend wurde beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, drei Angebote für eine Machbarkeitsstudie einzuholen.