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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Jagdgenossenschaft Freudenburg

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Freudenburg am Donnerstag, 11.05.2023 um 18.30 Uhr im Bürgerhaus Freudenburg

Zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Freudenburg gehören alle Flächen der Gemarkung Freudenburg links und rechts der Landesstraße 131 mit Ausnahme der zum Jagdbezirk Kirf I gehörenden Gemarkungsteile links der Leuk (in und um den Ortsteil Kollesleuken) und mit Ausnahme der zum Jagdbezirk Kastel-Staadt gehörenden Gemarkungsteile in Flur 7.

Zu der Jagdgenossenschaftsversammlung werden hiermit alle Jagdgenossen (Eigentümerinnen und Eigentümer bejagbarer Grundstücke im Jagdbezirk) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Freudenburg eingeladen.

Einzeleinladungen an die Jagdgenossen ergehen nicht.

Jeder Jagdgenosse kann sich durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen durch:

-

die Ehegattin / den Ehegatten oder die Lebenspartnerin / den Lebenspartner oder

-

eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder

-

eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder

-

ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Freudenburg oder

-

eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.

Ein Jagdgenosse kann höchstens drei Vollmachten in seiner Person vereinigen.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden

2.

Bericht über die Reinertragsverwendung 2018-2023

3.

Entlastung des Vorstands nach § 6 Nr. 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Freudenburg

4.

Neuwahl der noch zu besetzenden Positionen des Jagdvorstands für die Amtsperiode 2023-2028

5.

Verschiedenes

Zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen liegt das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) in der Zeit vom 26.04.- 10.05.2023 beim stellv. Jagdvorsteher, Walter Permesang, Maximinstraße 36, Freudenburg sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Saarburg, Zimmer 108 1. OG, während der Dienststunden aus. (telefonische Terminvereinbarung vorab notwendig)

Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind durch die Jagdgenossen innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen.

Freudenburg, 18.04.2023
Jagdgenossenschaft Freudenburg
gez. Walter Permesang, stellv. Jagdvorsteher