Der Langtext unter https://www.subreport.de/E42163477 ist zu beachten.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Zentrale Vergabestelle, Rathausstraße 2, 54427 Kell am See, Tel. 06581 81-171 oder 81-172, e-mail: vergabestelle@saarburg-kell.de, schreibt für die Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell öffentlich aus:
Bauvorhaben: Erneuerung der Wasserleitung Irscher Straße in Saarburg
Art u. Umfang der Leistung:
-45 d Verkehrssicherung
-1200 m Asphalt trennen
-435 m² Asphalt aufbrechen
-200 m³ Unterbau aufnehmen
-280 m² Schottertragschicht liefern und einbauen
-435 m² Asphalttragdeckschicht
-250 m³ Rohrgraben herstellen
-280 m GGG Rohr DN 150 liefern und verlegen
-280 m Leerrohr DN 50
-2 St. Unterflurhydranten
-5 St. HSM Schieber
Bauherr und Auftraggeber: Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell, vertreten durch die Werkleitung, Am Saarufer 1
Gewähltes Vergabeverfahren: öffentliche Ausschreibung
Vergabe-Nr.: 34-001-2024
Art des Auftrags: Bauauftrag
Ort der Ausführung: Saarburg, Irscher Straße
Ausführungsfrist: Beginn: 01.07.2024
Fertigstellung: 01.09.2024
Aufteilung in Lose: Nein
Zulassung von Nebenangeboten: Ja
Pauschalangebote sind nicht zugelassen
Anforderung der Vergabeunterlagen: ab sofort
ausschließlich elektronisch unter:
https://www.subreport.de/E42163477
Angaben zum elektr.Vergabeverfahren: Es werden elektronische Angebote akzeptiert
ohne elektronische Signatur (Textform)
Es werden schriftliche Angebote akzeptiert
Ablauf der Angebotsfrist
Öffnungstermin/Submission: 08.05.2024, 10.30 Uhr
Zuschlags- Bindefrist: 10.06.2024
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung
Saarburg-Kell
Rathausstraße 2
54427 Kell am See
Nachweis zur Eignung: - Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 124 in den Vergabeunterlagen
- DVGW Zertifizierung, Nachweis ist mit der Angebotsabgabe einzureichen
Sicherheitsleistung: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung zu leisten. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung beträgt 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B.
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
Nachprüfstelle: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz, 54290 Trier