Die außerordentliche Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Mandern findet am 07.05.2025 um 19.00 Uhr im Dorf Café Mandern statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Mandern vom 20. März 2012 eingeladen wird.
Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:
| - | die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder |
| - | eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder |
| - | eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder |
| - | ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Mandern oder |
| - | eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person. |
Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Mandern.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Jagdpachtverhältnis Mandern; Auflösung des aktuellen Jagdpachtvertrags |
| 3. | Neuverpachtung des Jagdbezirks Mandern |
| 4. | Verschiedenes/ Informationen/ Anfragen |
Zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen liegt das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) in der Zeit vom 22.04.2025 bis 06.05.2025 beim Jagdvorsteher Erwin Rodammer, Auf’m Schmeerchen11, Mandern, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, Zimmer 108, während der Dienststunden aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig).
Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind durch die Jagdgenossen innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen.
Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Mandern vom 20. März 2012 sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.