Der Ortsgemeinderat Greimerath hat aufgrund der §§ 24, 25 der Gemeindeordnung (GemO) in seiner Sitzung am 17.12.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Greimerath vom 29.07.1996 i.d.F. der 6. Änderungssatzung vom 29.08.2024 wird wie folgt geändert:
(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
| a) | Rechnungsprüfungsausschuss, |
| b) | Ausschuss für Bauwesen, Finanzen und Energie, |
| c) | Ausschuss für Jugend, Soziales, Fremdenverkehr und Mobilität, |
| d) | Schulträgerausschuss |
(2) Die Ausschüsse bestehen aus Mitgliedern und Stellvertretern. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern und Stellvertretern. Der Schulträgerausschuss besteht aus 5 Mitgliedern und Stellvertretern. Die übrigen Ausschüsse bestehen aus 7 Mitgliedern und Stellvertretern.
(3) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und ihre Stellvertreter werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt.
(4) Die Mitglieder und Stellvertreter der weiteren Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Ortsgemeinderates und sonstigen Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde gewählt. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Ortsgemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.“
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn,
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Ortsbürgermeister geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell wird beauftragt, die vorstehende Satzung ortsüblich bekanntzumachen.