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Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Zentrale Vergabestelle, Rathausstraße 2, 54427 Kell am See, Tel. 06581 81-171 oder 81-172, e-mail: vergabestelle@saarburg-kell.de, schreibt öffentlich aus:
Bauvorhaben: Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes Saarburg;
Neubau von Treppenanlagen sowie einer barrierefreien Rampenanlagen zur Personenunterführung West
Art u. Umfang der Leistung:
- ca. 2075 m³ Erdaushub
- ca. 918 m³ Verkehrsflächen/Gehwege
- ca. 223,5 m Bohrpfahlwand tangieren, Pfahllänge
- ca. 57 m³ Stützwand Fertigteile mit Naturstein
- ca. 90 m Kanal
- ca. 604 m² Grünflächen
- 20 St. Fahrradboxen mit Lademöglichkeit
- ca. 234,5 m Handläufe und Geländer
Bauherr und Auftraggeber: Stadt Saarburg, vertreten durch Stadtbürgermeister Jürgen Dixius, Schlossberg 6, 54439 Saarburg
Gewähltes Vergabeverfahren: öffentliche Ausschreibung
Vergabe-Nr.: 36-118-2024
Art des Auftrags: Bauauftrag
Ort der Ausführung: Saarburg, Bahnhofsumfeld
Ausführungsfrist: Beginn: 29. KW 2024
Fertigstellung: 35. KW 2025
Aufteilung in Lose: nein
Zulassung von Nebenangeboten: ja
Anforderung der Vergabeunterlagen: ab sofort
ausschließlich elektronisch unter: https://www.subreport.de/E94957454
Angaben zum elektr.Vergabeverfahren: Es werden elektronische Angebote akzeptiert
ohne elektronische Signatur (Textform)
Es werden schriftliche Angebote akzeptiert
Ablauf der Angebotsfrist: 15.05.2024, 10.00 Uhr
Öffnungstermin/Submission: 15.05.2024, 10.00 Uhr
Zuschlags- Bindefrist: 17.06.2024
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung
Saarburg-Kell
Rathausstraße 2
54427 Kell am See
Nachweis zur Eignung:
-Eigenerklärung, Vordruck 124 in den Vergabeunterlagen
-Erfahrungen von Arbeiten im Bahnbereich sind in der Eigenerklärung anzugeben
Sicherheitsleistung: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung zu leisten. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung beträgt 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B.
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
Nachprüfstelle: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier