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Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Zentrale Vergabestelle, Rathausstraße 2, 54427 Kell am See, Tel. 06581 81-171 oder 81-172, e-mail: vergabestelle@saarburg-kell.de, schreibt öffentlich aus:
Bauvorhaben: Flachdachsanierung der Grundschule Zerf
Art u. Umfang der Leistung:
-ca. 1.250 m² Rückbau/Entsorgung Kiesschüttung
-ca. 1.250 m² Rückbau/Entsorgung best. Flachdachabdichtungsbahnen
-ca. 1.250 m² Rückbau/Entsorgung best. Gefälledämmung
-ca. 1.250 m² Neuverlegung Gefälledämmung
-ca. 1.250 m² Verlegung/Herstellung Flachdachabdichtung aus
Kunststoffabdichtungsbahnen
-ca. 275 lfdm Herstellung Dachrandabdeckung
Bauherr und Auftraggeber: Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, vertreten durch Bürgermeister Jürgen Dixius, Schlossberg 6, Saarburg
Gewähltes Vergabeverfahren: öffentliche Ausschreibung
Vergabe-Nr.: 37-001-2024
Art des Auftrags: Bauauftrag
Ort der Ausführung: Zerf
Ausführungsfrist: Beginn: 15.07.2024
Fertigstellung: 23.08.2024
Aufteilung in Lose: nein
Zulassung von Nebenangeboten: ja, Pauschalangebote sind nicht zugelassen
Anforderung der Vergabeunterlagen: ab sofort
ausschließlich elektronisch unter: https://www.subreport.de/E48925981
Angaben zum elektr.Vergabeverfahren: Es werden elektronische Angebote akzeptiert
ohne elektronische Signatur (Textform)
Es werden schriftliche Angebote akzeptiert
Ablauf der Angebotsfrist: 15.05.2024, 10.30 Uhr
Öffnungstermin/Submission: 15.05.2024, 10.30 Uhr
Zuschlags- Bindefrist: 17.06.2024
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung
Saarburg-Kell
Rathausstraße 2
54427 Kell am See
Nachweis zur Eignung: Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt
Sicherheitsleistung:
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung zu leisten. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung beträgt 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung gem. § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche gem. § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B.
Bedingung an die Ausführung:
Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu Leistungen dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das die Auftraggeberin eine Förderung über das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" des BMWK beim BAFA beantragen wird.
1. Aufschiebende Bedingung:
Dieser Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA den Antrag zur Förderung der Sanierung des Flachdaches der Grundschule Zerf bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
2. Auflösende Bedingung:
Dieser Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung, sobald und soweit das BAFA den Antrag zur Förderung der Sanierung des Flachdaches der Grundschule Zerf nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Sprache, in der die Angebote
abgefasst sein müssen: Deutsch
Nachprüfstelle: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier