Titel Logo
Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Europa- und Kommunalwahlen 2024

Zustellung von Wahlbenachrichtigungen

Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden von der Kommunalen Datenzentrale (KDZ) Mainz versandt und in der Zeit vom 29. April bis 3. Mai 2024 zugestellt.

Aus den Benachrichtigungen ist ersichtlich, für welche der Wahlen Sie wahlberechtigt sind.

Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eventuelle Stichwahlen.

Für deutsche Staatsbürger werden die Benachrichtigungen für die Europawahl und für die Kommunalwahlen verbunden. Wahlberechtigte Unionsbürger mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union erhalten ebenfalls die verbundene Wahlbenachrichtigung, wenn sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl aktuell gestellt haben oder bereits anlässlich der Wahl 1999 oder einer späteren Wahl gestellt hatten.

Wurde der Antrag erst nach Aufbereitung der Wahldaten am 23. April 2024 gestellt, werden aus technischen Gründen zwei Benachrichtigungen ausgestellt.

Wahlberechtigte, die erst für mögliche Stichwahlen bei den Direktwahlen (Stadt-/Ortsbürgermeister-/Ortsvorsteherwahlen) am 23. Juni 2024 wahlberechtigt sind, erhalten eine entsprechend gekennzeichnete Benachrichtigung.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wahlbenachrichtigungen sind die Meldeverhältnisse zum Stichtag 28. April 2024. Die Datenaufbereitung für die Benachrichtigungen erfolgte bereits am 23. April 2024. Aus diesem Grund können auch Personen benachrichtigt werden, die zwischenzeitlich verzogen oder verstorben sind.

Hierfür wird um Verständnis gebeten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Oliver Fischer, Telefon 06581 81-122 bzw. René Kind, Telefon 06581 81-143, E-Mail: kommunalrecht@saarburg-kell.de, bzw. an das Bürgerbüro, Telefon 06581/81-300, E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de.

Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahlen 2024

Die Wahlbenachrichtigungen enthalten auf ihrer Rückseite den erforderlichen Antrag, um an den Wahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen zu können. In diesem Fall ist der Antrag durch Sie auszufüllen, um einen Wahlschein erteilen und die Briefwahlunterlagen anfordern zu können.

Bei der Beantragung sind der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers sowie die E-Mail-Adresse anzugeben. Darüber hinaus wird zur zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers um Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Wahlbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden kann, gebeten.

Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.

Die durch Sie ausgefüllte und unterzeichnete Wahlbenachrichtigung können Sie entweder postalisch an die auf der Benachrichtigung angegebene Anschrift zurücksenden oder persönlich im Briefwahlbüro in Saarburg, im Haus der Vereine, Am Cityparkplatz 2, abgeben. Es ist ebenfalls möglich, diesen auch bei der Ausgabestelle in Kell am See, im Bürgerbüro, Rathausstr. 2, Nebengebäude, abzugeben.

Selbstverständlich besteht ebenfalls die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online anzufordern bzw. den auf den Wahlbenachrichtigungen abgedruckten QR-Code zu verwenden. Die Wahl selbst kann noch nicht online durchgeführt werden.

Die Briefwahlunterlagen für die Europawahl bestehen aus

  • dem weißen Wahlschein
  • dem Stimmzettel
  • dem weißen Stimmzettelumschlag
  • dem hellroten Wahlbriefumschlag und
  • dem Merkblatt mit wichtigen Hinweisen für die Durchführung der Briefwahl und Zuordnung/Verpackung der Briefwahlunterlagen für den Rückversand.

Die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen bestehen aus

  • dem gelben Wahlschein
  • je einem Stimmzettel für jede Kommunalwahl, zu der die Wahlberechtigung vorliegt
  • dem blauen Stimmzettelumschlag
  • dem orangefarbenen Wahlbriefumschlag
  • dem Merkblatt mit wichtigen Hinweisen für die Durchführung der Briefwahl und Zuordnung/Verpackung der Briefwahlunterlagen für den Rückversand.

Bitte beachten Sie, dass bei Teilnahme an beiden Wahlen durch Sie zwei Wahlbriefe abzusenden sind.

Weitere Informationen zur Briefwahl erfolgen in Kürze.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Oliver Fischer, Tel. 06581/81-122 bzw. René Kind, Tel. 06581/81-143, E-Mail: kommunalrecht@saarburg-kell.de.