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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Festsetzung der Hebesätze

Satzung der Ortsgemeinde Serrig über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzung) vom 18.12.2024

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Serrig in seiner Sitzung am 18.12.2024 folgende Satzung beschlossen.

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Ortsgemeinde Serrig erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und einer Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze für 2025

Die Ortsgemeinde Serrig setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf  —  400 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  465 v. H.

2. für die Gewerbesteuer auf  —  380 v. H.

der Steuermessbeträge.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Serrig, 18.12.2024
Ortsgemeinde Serrig
gez. Vanessa Hallmanns, Ortsbürgermeisterin