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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Ausschreibung - Barrierefreie Aufwertung und Überquerung der Hauptstraße in Saarburg-Beurig

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Der Langtext unter: https://www.subreport.de/E53745871 ist zu beachten.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Zentrale Vergabestelle, Rathausstraße 2, 54427 Kell am See, Tel. 06581-81171 oder 81172, e-mail: vergabestelle@saarburg-kell.de, schreibt öffentlich aus:

Bauvorhaben: Barrierefreie Aufwertung und Überquerung der Hauptstraße in Saarburg-Beurig

Art u. Umfang der Leistung:

- ca. 580 m² Abbruch gebundener Oberbau (Asphalt bis 30 cm)

- ca. 530 m² Asphaltdecke fräsen und erneuern

- ca. 635 m² Pflasterdecke herstellen

- ca. 125 m² Pflasterdecke in gebundener Bauweise herstellen

- Herstellung von zwei Lichtsignalen inkl. barrierefreier Übergänge

Bauherr und Auftraggeber: Stadt Saarburg, vertreten durch den Stadtbürgermeister Jürgen Dixius, Schlossberg 6, Saarburg

Gewähltes Vergabeverfahren: öffentliche Ausschreibung

Vergabe-Nr.: 42-118-2024

Art des Auftrags: Bauauftrag

Ort der Ausführung: Saarburg, Hauptstraße

Ausführungsfrist: Beginn: nach Auftragserteilung

Fertigstellung: 3 Monate nach Baubeginn

Aufteilung in Lose: nein

Zulassung von Nebenangeboten: ja

Anforderung der Vergabeunterlagen: ab sofort

ausschließlich elektronisch unter: https://www.subreport.de/E53745871

Angaben zum elektr.Vergabeverfahren: Es werden elektronische Angebote akzeptiert ohne elektronische Signatur (Textform)

Es werden schriftliche Angebote akzeptiert

Ablauf der Angebotsfrist: 21.05.2024, 10.00 Uhr

Öffnungstermin/Submission: 21.05.2024, 10.00 Uhr

Zuschlags- Bindefrist: 21.06.2024

Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:

Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell

Rathausstraße 2, 54427 Kell am See

Nachweis zur Eignung: Eigenerklärung, Vordruck 124 in den Vergabeunterlagen.

Sicherheitsleistung: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung zu leisten. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung beträgt 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung gem. § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.

Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche gem. § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B.

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

Nachprüfstelle: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier