Der Langtext unter: https://www.subreport.de/E53745871 ist zu beachten.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Zentrale Vergabestelle, Rathausstraße 2, 54427 Kell am See, Tel. 06581-81171 oder 81172, e-mail: vergabestelle@saarburg-kell.de, schreibt öffentlich aus:
Bauvorhaben: Barrierefreie Aufwertung und Überquerung der Hauptstraße in Saarburg-Beurig
Art u. Umfang der Leistung:
- ca. 580 m² Abbruch gebundener Oberbau (Asphalt bis 30 cm)
- ca. 530 m² Asphaltdecke fräsen und erneuern
- ca. 635 m² Pflasterdecke herstellen
- ca. 125 m² Pflasterdecke in gebundener Bauweise herstellen
- Herstellung von zwei Lichtsignalen inkl. barrierefreier Übergänge
Bauherr und Auftraggeber: Stadt Saarburg, vertreten durch den Stadtbürgermeister Jürgen Dixius, Schlossberg 6, Saarburg
Gewähltes Vergabeverfahren: öffentliche Ausschreibung
Vergabe-Nr.: 42-118-2024
Art des Auftrags: Bauauftrag
Ort der Ausführung: Saarburg, Hauptstraße
Ausführungsfrist: Beginn: nach Auftragserteilung
Fertigstellung: 3 Monate nach Baubeginn
Aufteilung in Lose: nein
Zulassung von Nebenangeboten: ja
Anforderung der Vergabeunterlagen: ab sofort
ausschließlich elektronisch unter: https://www.subreport.de/E53745871
Angaben zum elektr.Vergabeverfahren: Es werden elektronische Angebote akzeptiert ohne elektronische Signatur (Textform)
Es werden schriftliche Angebote akzeptiert
Ablauf der Angebotsfrist: 21.05.2024, 10.00 Uhr
Öffnungstermin/Submission: 21.05.2024, 10.00 Uhr
Zuschlags- Bindefrist: 21.06.2024
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Rathausstraße 2, 54427 Kell am See
Nachweis zur Eignung: Eigenerklärung, Vordruck 124 in den Vergabeunterlagen.
Sicherheitsleistung: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung zu leisten. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung beträgt 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung gem. § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche gem. § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B.
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
Nachprüfstelle: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier