Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell hat am 25. Februar 2025 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | ||
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 25.334.070 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 26.371.481 Euro |
| der Jahresfehlbetrag auf | 1.037.441 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen auf | 917.495 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.967.276 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 11.366.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungenaus Investitionstätigkeit auf | - 6.398.724 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungenaus Finanzierungstätigkeit auf | 5.427.124 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung vonInvestitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | - Euro |
| verzinste Kredite auf | 6.398.724 Euro |
| zusammen auf | 6.398.724 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 1.500.000 Euro
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 30.000.000 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 2.066.231,50 Euro festgesetzt.
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
| 1. | Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | ||
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell | ||
| • | Betriebszweig Wasserversorgung auf | 5.129.000 Euro |
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| Nachrichtlich: | |
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| davon zinslose Kredite | 0 Euro |
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| davon verzinste Kredite | 5.129.000 Euro |
| • | Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf | 5.073.000 Euro |
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| Nachrichtlich: | |
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| davon zinslose Kredite | 0 Euro |
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| davon verzinste Kredite | 5.073.000 Euro |
| • | zusammen auf | 10.202.000 Euro |
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| Nachrichtlich: | |
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| davon zinslose Kredite | 0 Euro |
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| davon verzinste Kredite | 10.202.000 Euro |
| 2. | Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung | ||
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell | ||
| • | Betriebszweig Wasserversorgung auf | 1.500.000 Euro |
| • | Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf | 1.000.000 Euro |
| • | zusammen auf | 2.500.000 Euro |
| 3. | Verpflichtungsermächtigungen | ||
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell | ||
| • | Betriebszweig Wasserversorgung auf | 3.080.000 Euro |
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| darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 3.080.000 Euro |
| • | Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf | 7.100.000 Euro |
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| darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 7.100.000 Euro |
| • | zusammen auf | 10.180.000 Euro |
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| darunter: | |
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| Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 10.180.000 Euro |
1. Verbandsgemeindeumlage
Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden einschließlich der Stadt Saarburg eine Verbandsgemeindeumlage.
Der Umlagesatz für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:
| - | Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde Saarburg: 36,5 % |
| - | Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde Kell am See: 38 % |
Die Verbandsgemeindeumlage wird in vierteljährlichen Abschlagszahlungen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Haushaltsjahres fällig.
| voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorvorjahres (2023) | 40.940.564 Euro |
| voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorjahres (2024) | 39.512.810 Euro |
| voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Haushaltsjahres (2025) | 38.475.399 Euro |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10 v.H. und um mehr als 10.000 Euro überschritten wird.
Alle Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Für die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte sind die §§ 75a ff. Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) zu beachten. Danach ist die Bewilligung bzw. die Vereinbarung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nicht zugelassen.
Für die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte sind die Bestimmungen des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) in Verbindung mit dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) zu beachten. Danach wird die Neubewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte nicht zugelassen (einschließlich VG-Werke).
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Nach Überprüfung genehmigen wir gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 2 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) folgende Gesamtbeträge der in § 2 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell festgesetzten Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bzw. der in § 5 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes der Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell:
| (genehmigungspflichtiger) | Gesamtbeitrag € | Genehmigungsbetrag € |
| a) | zur Finanzierung von Investitionsausgaben des Finanzhaushalts der Verbandsgemeinde | 6.398.724 | |
| kommunalaufsichtlich genehmigter pauschaler Teilbetrag: |
| 6.000.000 |
| b) | zur Finanzierung von Investitionsausgaben des Vermögensplanes der Verbandsgemeindewerke | 5.129.000 | |
| Betriebszweig Wasserversorgung | ||
| Betrag: |
| 5.129.000 |
| c) | zur Finanzierung von Investitionsausgaben des Vermögensplanes der Verbandsgemeindewerke | ||
| Betriebszweig Abwasserbeseitigung | ||
| davon verzinste Kredite (genehmigungspflichtig): | 5.073.000 | |
| Betrag: |
| 5.073.000 |
Gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 102 GemO wird hiermit die aufsichtsbehördliche Genehmigung des in § 3 der Haushaltssatzung für den Bereich der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell festgesetzten, bzw. des in § 5 der Haushaltssatzung für den Bereich des Eigenbetriebes der Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell festgelegten Gesamtbetrages der Ermächtigungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen führen können (Verpflichtungsermächtigung) erteilt, insoweit als hierfür in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen:
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| Gesamtbetrag -€- | genehmigungspflichtig -€- | Genehmigungsbetrag -€-- |
| a) | zur Finanzierung von Investitionsausgaben des Finanzhaushalts der Verbandsgemeinde | 1.500.000 | 1.500.000 | 1.500.000 |
| b) | zur Finanzierung von Investitionsausgaben des Vermögensplans der Verbandsgemeindewerke Betriebszweig Wasserversorgung | 3.080.000 | 3.080.000 | 3.080.000 |
| c) | zur Finanzierung von Investitionsausgaben des Vermögensplans der Verbandsgemeindewerke Betriebszweig Abwasserbeseitigung | 7.100.000 | 7.100.000 | 7.100.000 |
Hiermit genehmigen wir gem. § 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 105 Abs. 3 i.V.m. § 68 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) folgenden Höchstbetrag der Kredite der zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse insgesamt sowie den folgenden Höchstbetrag der Verbindlichkeiten der Verbandsgemeinde selbst gegenüber der Einheitskasse als kalkulierte „Zwischenfinanzierungsspielräume“ mit kurzfristiger Überbrückungsfunktion:
| Gesamtbetrag € | Genehmigungsbetrag € |
| Haushaltsjahr 2025 | ||
| Höchstbetrag der Kredite zur | 30.000.000 | |
| Liquiditätssicherung gesamt | ||
| genehmigter Teilbetrag: |
| 30.000.000 |
Haushaltsjahr 2025
| Höchstbetrag der Verbindlichkeiten der VG | ||
| selbst gegenüber der Einheitskasse | 2.066.231,50 | |
| genehmigter Teilbetrag: |
| 2.066.231,50 |
Der in der Satzung in § 5 dargestellte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung für den Bereich der Werke unterliegt nicht der Pflicht zur Genehmigung durch die Aufsicht.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Bürgermeister geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 12. bis 20. Mai 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, Raum 2. OG 206, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr öffentlich aus.
Ein Besuch in der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581 81-402 oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).
Der Haushaltsplan ist auf der Internetseite www.saarburg-kell.de {{gt}} Bürger & Verwaltung – Finanzen – Haushaltspläne {{lt}} einzusehen.