Am Montag, 29. Januar 2024, um 19.00 Uhr, findet im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses in Heddert eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Heddert statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Heddert vom 19. März 2012 eingeladen wird.
Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:
- die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder
- eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder
- eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder
- ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Heddert oder
- eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.
Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Heddert.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
2. Bericht über die Jagdjahre 2021/2022 und 2022/2023 mit Aussprache
3. Beratung und Beschluss über die anderweitige Verwendung des Reinertrags
4. Entlastung des Jagdvorstands nach § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Heddert der Jagdjahre 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018, 2021/2022 und 2022/2023
5. Verschiedenes
Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 15.01.2024 bis 29.01.2024 beim Jagdvorsteher Josef Wagner, Gartenstraße 1, 54429 Heddert, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Zimmer 113, Saarburg, während der Dienstzeiten aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig 06581 81-431).
Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind durch die Jagdgenossen innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen.
Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Heddert vom 19. März 2012 sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.