Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet „Zwischen Saarstraße und B 51“ in der Ortsgemeinde Serrig;
Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ortsgemeinderat Serrig hat in seiner Sitzung am 16.06.2021 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Zwischen Saarstraße und B51“ gefasst. Mit Beschluss vom 29.09.2021 wurde der räumliche Geltungsbereich erweitert.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Grün- und Freiflächen im rückwärtigen Bereich der Anwesen in der Saarstraße und entlang der B 51 städtebaulich geordnet und die im Außenbereich stehenden Nebengebäude sowie die Nutzung der Freiflächen für die Lagerung und Verarbeitung von Holz o.ä. bauplanungsrechtlich gesichert werden.
Des Weiteren soll für ein Grundstück, das sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil entlang der Saarstraße anschließt die bauplanungsrechtliche Bebaubarkeit hergestellt werden.
Außerdem werden verschiedene Anlagen und Einrichtungen der Ortsgemeinde im Bereich des Festplatzes als Flächen für den Gemeinbedarf in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen.
Über die bereits genutzte Fläche des örtlichen Bauhofs hinaus ergibt sich Erweiterungsbedarf für Abstell- und Lagerflächen, der in Richtung Norden erfolgen kann.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 20.01.2022 bis einschließlich 21.02.2022 statt. Über die hier eingegangenen Stellungnahmen hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 02.06.2023 beraten und abgewogen. In gleicher Sitzung hat der Ortsgemeinderat anschließend beschlossen 2 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
18.01.2024 bis einschließlich 19.02.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1.OG 43, während der unten stehenden Sprechzeiten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-321) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de). Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Während der vorgenannten Frist liegen die nachfolgenden Unterlagen zur Einsichtnahme aus:
Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind ebenso gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse www.saarburg-kell.de/saarburg_kell/Aktuelles/Offenlagen/ veröffentlicht. Die räumlichen Geltungsbereiche des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Zwischen Saarstraße und B51“ ergeben sich aus nachstehendem Plan.
Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
(nach vorheriger Vereinbarung)