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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Schillingen für die HJ 2024 und 2025

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Schillingen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Der Ortsgemeinderat Schillingen hat am 11.03.2024 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

HJ 2024

HJ 2025

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.760.250 Euro

2.774.500 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.702.501 Euro

2.685.191 Euro

der Jahresüberschuss auf

57.749 Euro

89.309 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

175.279 Euro

206.189 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.153.100 Euro

428.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.061.200 Euro

67.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

91.900 Euro

361.000 Euro

nachr.: die Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten auf

0 Euro

0 Euro

nachr.: die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten auf

36.500 Euro

51.550 Euro

nachr.: der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten auf

-36.500 Euro

-51.550 Euro

nachr.: Saldo aller Ein-und Auszahlungen

230.679 Euro

515.639 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-267.179 Euro

-567.189 Euro

(ohne Kredite zur Umschuldung, einschl. Verringerung Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse)

§ 2

Gesamtbetrag der Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

HJ 2024

HJ 2025

Zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

0 Euro

0 Euro

0 Euro

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

0 Euro

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

HJ 2024

HJ 2025

0 Euro

0 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beträgt

0 Euro

0 Euro

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für das Haushaltsjahr 2024 auf 136.830 € und für das Haushaltsjahr 2025 auf 257.320 €.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

HJ 2024

HJ 2025

1)

für die Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

345 v. H.

345 v. H.

für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B)

465 v. H.

465 v. H.

2)

für die Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

3)

Hundesteuer

für den ersten Hund

53 €

53 €

für den zweiten Hund

82 €

82 €

Für jeden weiteren Hund

120 €

120 €

Für den ersten gefährlichen Hund

500 €

500 €

Für den zweiten gefährlichen Hund

800 €

800 €

Für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.200 €

1.200 €

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

HJ 2024

HJ 2025

1.

Überlassung Reihengrab

a) Bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

103 €

103 €

b) Vom vollendeten 5. Lebensjahr

370 €

370 €

c) Beilegung einer Urne in eine bereits belegte Reihengrabstätte

200 €

200 €

(nur möglich, wenn Restlaufzeit der Grabstätte noch 15 Jahre beträgt)

2.

Überlassung Urnengrabstätten

(2-er Grabstätten)

a) Beisetzung der 1. Urne

200 €

200 €

b) Beisetzung der 2. Urne

200 €

200 €

HJ 2024

HJ 2025

3.

Überlassung einer anonymen Urnengrabstätte

a) Beisetzung einer Urne

200 €

200 €

b) Kosten Pflege eines anonymen Urnengrabes (25 Jahre)

1.250 €

1.250 €

4.

Überlassung einer Urnengrabstätte (Baum/Steinquader/Steintafel)

a) Beisetzung einer Urne

200 €

200 €

b) Kosten Pflege einer Urnengrabstätte um einen Baum/Steinquader

sowie hinter einer Steintafel

1.250 €

1.250 €

5.

Überlassung eines Rasengrabes

a) Einzelgrab

370 €

370 €

b) Kosten Pflege eines Rasengrabes (25 Jahre)

2.500 €

2.500 €

Beilegung einer Urne in eine bereits belegte Rasengrabstätte

200 €

200 €

(nur möglich, wenn Restlaufzeit der Grabstätte noch 15 Jahre beträgt)

6.

Überlassung oder Wiedererwerb einer Wahlgrabstätte

a) 1er-Wahlgrabstätte

680 €

680 €

aa) Verlängerung Nutzungszeit pro Jahr

27,50 €

27,50 €

b) 2er-Wahlgrabstätte

1.360 €

1.360 €

ba) Verlängerung Nutzungszeit pro Jahr

55 €

55 €

c) jede weitere Grabstätte

680 €

680 €

d) Beilegung Urne in belegtes Wahlgrab

200 €

200 €

(nur möglich, wenn Restlaufzeit der Grabstätte noch 15 Jahre beträgt)

7.

Grabeinfassungsgebühren

a) für ein Einzelgrab

125 €

125 €

b) für ein Zweiergrab

140 €

140 €

c) für ein Dreiergrab

155 €

155 €

d) für ein Urnengrab

105 €

105 €

8.

Ausheben und Schließen der Gräber (Grabherstellung)

a) für ein Erwachsenengrab

360 €

360 €

b) für Beilegungen

380 €

380 €

c) für ein Kindergrab

160 €

160 €

d) für ein Urnengrab

160 €

160 €

e) für ein anonymes Urnengrab

160 €

160 €

9.

Benutzung Leichenhalle (Leiche oder Urne)

70 €

70 €

10.

Ausgrabungen und Umbettungen

Gebühren werden in Höhe des tatsächlichen Aufwands erhoben.

Die Grabpflegekosten und Grabeinfassungsgebühren werden zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 %) erhoben.

§ 7

Eigenkapital

(vorläufiges) Eigenkapital zum 31.12.

des Vorvorjahres (2022)

7.295.989,00 Euro

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorjahres (2023)

7.208.569,00 Euro

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des ersten Haushaltsjahres (2024)

7.266.318,00 Euro

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des zweiten Haushaltsjahres (2025)

7.355.627,00 Euro

§ 8

über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10 v.H. und um mehr als 1.000 Euro überschritten wird.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Hiermit genehmigen wir gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 105 Abs. 3 i. V. m. § 68 Abs. 4 GemO folgende Höchstbeträge der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse:

Gesamtbetrag

Genehmigungsbetrag

Haushaltsjahr 2024

136.830 Euro

136.830 Euro

Haushaltsjahr 2025

257.320 Euro

257.320 Euro

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Ortsbürgermeister geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 21. bis 31. Mai 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, 2. OG Raum 214, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr öffentlich aus.

Ein Besuch in der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581 81-404 oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).

Der Haushaltsplan ist auf der Internetseite www.saarburg-kell.de {{gt}} Bürger & Verwaltung – Finanzen – Haushaltspläne {{lt}} einzusehen.

Schillingen, 08.05.2024
Ortsgemeinde Schillingen
gez. Markus Franzen, Ortsbürgermeister