| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | Trier, 08.05.2024 |
| DLR Mosel | Tessenowstraße 6 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon 0651 9776-212 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungs- verfahren Leuktal | www.dlr.rlp.de |
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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Leuktal, Landkreis Trier-Saarburg
| 1. | Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz |
| 2. | Ladung zum Planwunschtermin (bzgl. der zugezogenen Grundstücke) |
| I.a) | Das Verfahrensgebiet des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Leuktal, Landkreis Trier-Saarburg wurde mit Beschluss vom 19.01.2024 geändert. Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen am |
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| Montag, 03.06.2024, |
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| von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr |
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| im Bürgerhaus Freudenburg, Schulstraße 1a, 54450 Freudenburg |
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| zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Während dieser Zeit werden Bedienstete des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Mosel (im folgenden „DLR Mosel“ genannt) zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein. Die Wertermittlungskarte kann auch im Internet unter http://www.dlr-mosel.rlp.de eingesehen werden (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren - Leuktal - 5. Karten - Übersichtskarte: Wertermittlung Alter Bestand Zuziehung; mit der linken Maustaste auf die Karte klicken - Link in neuem Fenster öffnen). |
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| Sie werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit an dem vorgenannten Tag Gebrauch zu machen. |
| I.b) | Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) wird festgesetzt auf |
| Montag, 03.06.2024 um 18.00 Uhr | |
| im Bürgerhaus Freudenburg, Schulstr. 1a, 54450 Freudenburg, | |
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| zu dem alle Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens Leuktal hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert. |
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| Jedem Teilnehmer der zugezogenen Grundstücke wird ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Leuktal zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält. Miteigentümer und gemeinschaftliche Eigentümer erhalten nur einen Auszug; dieser wird entweder dem gemeinsamen Bevollmächtigten oder Vertreter, dem in der Flurbereinigungsgemeinde wohnenden Miteigentümer, gemeinschaftlichen Eigentümer oder dem in den Eigentumsunterlagen des DLR Mosel an erster Stelle Eingetragenen zugesandt. Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen Eigentümern zugänglich zu machen. |
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| Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich erhoben werden. Die schriftlichen Einwendungen müssen jedoch spätestens am 27.06.2024 bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel (DLR) Mosel, Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues eingegangen sein. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung aller dem Flurbereinigungsverfahren Leuktal unterliegenden Grundstücke als verbindlich festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht. |
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| Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen. |
| II. | Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes sind die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) am Flurbereinigungsverfahren über ihre Wünsche für die Abfindung zu hören (§ 57 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.d.F. vom 16.03.1976 -BGBl. I S. 546-, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 -BGBl. I S. 2794- ). Zu diesem sogenannten Planwunschtermin, der bzgl. der zugezogenen Grundstücke am 04.06.2024 beginnt, werden die Teilnehmer durch Einzelladung geladen. |
Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, hat dieser seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen. Dies gilt auch für die Vertretung von Eheleuten bzw. Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z. B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.
Liegt dem DLR Mosel bereits eine entsprechende Vollmacht vor, so ist eine erneute Vorlage nicht erforderlich, da die einmal erteilte Vollmacht für das gesamte Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren gilt.
Vollmachtsvordrucke können bei dem Vorsitzenden des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Leuktal, Bernhard Müller, Kirchstr. 24b, 54441 Trassem oder beim DLR Mosel in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht unter http://www.dlr-mosel.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Bodenordnungsverfahren - Leuktal - Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken) zur Verfügung.