Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet „Hirschfelderhof“ in der Ortsgemeinde Zerf;
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Zerf hat in seiner Sitzung am 18.02.2021 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Teilgebiet „Hirschfelderhof“ aufzustellen.
Das Bebauungsplangebiet ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll eine Sicherung und zielgerichtete Weiterentwicklung des vorhandenen Bestands im Bereich des Hirschfelderhofs bauplanungsrechtlich vorbereitet werden.
In seiner Sitzung am 26.02.2024 hat der Ortsgemeinderat den Planentwurf gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 15.05.2025 bis einschließlich 16.06.2025
unter der Internetadresse:
https://www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/ausschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/
Während der vorgenannten Frist sind folgende Unterlagen zur Einsichtnahme eingestellt:
| - | Entwurf des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Hirschfelderhof“ |
| - | Entwurf der textlichen Festsetzungen |
| - | Entwurf der Begründung |
| - | Entwurf des Umweltberichts |
| - | Natura 2000 Vorprüfung |
| - | Artenschutzprüfung |
| - | Bestand- und Konfliktplan |
| - | Maßnahmenplan |
Zusätzlich können die Unterlagen während der vorgenannten Frist auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1. OG 46, während der untenstehenden Sprechzeiten eingesehen werden. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch 06581 81-328 oder per Email: planungsbeteiligung@saarburg-kell.de.
Stellungnahmen können während der v. g. Fristen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende Mailanschrift übermittelt werden: planungsbeteiligung@saarburg-kell.de. Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Hirschfelderhof“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
| - | montags bis freitags von 8.30 - 12.00 Uhr |
| - | donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr |
| - | donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 - 18.00 Uhr |