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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wegen häufiger Rückfragen weisen wir darauf hin, dass alle aufgrund der ersten Wahlbenachrichtigung versandten Briefwahlunterlagen ihre Gültigkeit behalten haben, soweit den betroffenen Briefwählern keine gegenteilige schriftliche Mitteilung zugegangen ist. Sollte in Einzelfällen bei Antragstellern weiterhin Unsicherheit in Fragen der beantragten Briefwahl bestehen, können diese durch eine telefonische Rückfrage unter den Rufnummern 06581 81-543 und 544 beim Briefwahlbüro geklärt werden.

Die Geschäftsführung der für die landesweite Wahlsoftware zuständigen KommWis in Mainz entschuldigt sich für die von dort verursachten Umstände und die Verzögerung bei der Ausgabe der Wahlunterlagen bei allen Briefwählerinnen und Briefwählern und Verwaltungen.