Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schoden am Freitag, 14. Juni 2024 um 19.30 Uhr im Gasthaus Bidinger in Schoden.
Zu der Jagdgenossenschaftsversammlung werden hiermit alle Jagdgenossen (das sind alle Eigentümer bejagbarer Grundstücke) des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schoden eingeladen.
Zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Schoden gehören alle Grundstücke der Gemarkung Schoden.
Einzeleinladungen an die Jagdgenossen ergehen nicht.
Jeder Jagdgenosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:
| - | die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder |
| - | eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder |
| - | eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder |
| - | ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Schoden oder |
| - | eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person. |
Ein Jagdgenosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen.
Begrüßung
Bericht des Kassenverwalters
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstands
Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
Informationen und Anfragen
Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 29.05.2024 bis 13.06.2024 beim Jagdvorsteher Jürgen Loch, Trierer Straße 13a, 54441 Schoden öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) dem Jagdvorstand anzuzeigen sind.