Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Vierherrenborn hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2023 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin am 2. Juli 2023 vorliegt. Gemäß § 62 Abs. 6 KWG findet die Wahl daher nicht statt. Der Ortsbürgermeister/die Ortsbürgermeisterin wird durch den Ortsgemeinderat gewählt.