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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Beantragung von Briefwahlunterlagen

Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell weist darauf hin, dass die Beantragung von Briefwahlunterlagen zu den Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 bei den Briefwahlausgabestellen in Kell am See und Saarburg möglich ist:

Rathaus in Kell am See (Rathausstraße 1) bis Freitag, 7. Juni 2024, 12 Uhr sowie

Haus der Vereine in Saarburg (Am Cityparkplatz 2) bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 9. Juni 2024, 15 Uhr, ausschließlich im Haus der Vereine in Saarburg gestellt werden.

Hierzu ist es erforderlich, den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrag auszufüllen und unterschrieben bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Bei Antragstellung für einen Dritten ist die Berechtigung durch Vollmacht nachzuweisen. Gleiches gilt für die Abholung der Unterlagen.

Wie bisher ist es ebenfalls möglich, Briefwahlunterlagen unter https://www.saarburg-kell.de/buerger-verwaltung/verwaltung/kommunalwahl-2024 online anzufordern bzw. hierfür den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code zu verwenden.

Online beantragte Briefwahlunterlagen können jedoch nur bis Mittwoch, 5. Juni 2024, 15 Uhr, dem Antragsteller postalisch zugesandt werden. Wer den Service bis zum Ende seiner Freischaltung, also im Zeitraum Mittwoch, 5. Juni, ab 15 Uhr bis Freitag, 7. Juni 2024, 12 Uhr, wahrnehmen möchte, muss die Briefwahlunterlagen persönlich in der Briefwahlausgabestelle abholen.