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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Projektaufruf der Lokalen AktionsGruppe Moselfranken

LEADER-Förderung für Kleinstprojekte aus Moselfranken

Projekte können bis 1. Juli eingereicht werden

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) ist in diesem Jahr erneut die Förderung von Kleinstprojekten (Gesamtkosten bis max. 20.000 € ohne Umsatzsteuer) in Moselfranken möglich. Damit soll eine engagierte und aktive Entwicklung unserer Region unterstützt und zur Stärkung unseres Leitbilds „Mensch-Region-Europa: Auf dem Weg zur gemeinsamen Region im Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Luxemburg“ beigetragen werden.

Wie funktioniert es?

  • Sie reichen einen vollständigen Förderantrag bis zum 1. Juli bei der LEADER-Geschäftsstelle ein. Die Antragsunterlagen finden Sie unter https://www.lag-moselfranken.de/vordrucke-informationen/kleinstprojekte/
  • Die LAG-Geschäftsstelle prüft alle Projekte auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit
  • Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten die Projekte in einem Umlaufverfahren im Juli und legen dabei eine Punktzahl sowie den Fördersatz für jedes Projekt fest
  • Sie schließen im nächsten Schritt einen Unterstützungsvertrag mit der LAG Moselfranken ab
  • Nach Abschluss des Projekts reichen Sie bis spätestens 31. Oktober 2023 bei der LAG-Geschäftsstelle einen Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen ein
  • Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus
  • Anspruch auf Förderung besteht nicht
  • Was kann gefördert werden?
  • Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojekts können maximal 20.000 Euro betragen.
  • Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Zuwendungen von weniger als 2.000 Euro werden nicht gewährt.
  • Die Auswahl der Kleinstprojekte und Festlegung der Fördersätze erfolgt anhand der genehmigten Auswahlkriterien der LAG Moselfranken
  • Der Projektaufruf dient vorrangig dem Förderbereich „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und Ingenieurleistungen“
  • Nachrangig sind auch Projekte aus anderen Themenbereichen förderfähig, u.a. verschiedene Maßnahmen im Bereich der Dorfentwicklung oder kleine Infrastruktureinrichtungen
  • Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützt
  • Nicht förderfähig sind u.a.: Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Landankauf, Kauf von Tieren, gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, Leistungen der öffentlichen Verwaltung, laufender Betrieb, Unterhaltung, Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements

Wer kann Anträge für die Förderung von Kleinstprojekten stellen?

Detaillierte Informationen wie die Projektauswahlkriterien der LAG, Vordrucke und Entwicklungsstrategie sind auf der Homepage unter www.lag-moselfranken.de zu finden - alternativ können die Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle angefordert werden.

Übersicht:

Wichtige Eckdaten zum Förderaufruf für Kleinstprojekte

  • Fördermittel: 142.099,24 € Regionalbudget
  • Start des Aufrufs: 1. Juni 2023
  • Einreichungsfrist für Förderanträge: bis 1. Juli 2023, 23:59 Uhr (Ausschlussfrist)
  • Projektauswahl durch die LAG: im Umlaufverfahren nach Ende des Förderaufrufs
  • Frist für die Schlussabrechnung: bis spätestens 31. Oktober 2023 (Letzter Termin für die Einreichung der Kostennachweise und Zahlungsanträge bei der LAG-Geschäftsstelle)

Nur fristgerecht eingereichte Anträge können in die Auswahl der Kleinstprojekte einbezogen werden.

Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit der LEADER-Geschäftsstelle Moselfranken Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

Stelle zur Einreichung der Anträge und zum Erhalt weiterer Auskünfte:

Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken

Geschäftsstelle: c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell

Ansprechpartner: Matthias Faß

Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1.OG 06, Telefon 06581 81-165, E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de

www.lag-moselfranken.de