Der Ortsgemeinderat Hentern hat am 17.03.2025 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
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| HJ 2025 | HJ 2026 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 679.675 Euro | 692.095 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 811.365 Euro | 1.051.955 Euro |
| der Jahresüberschuss auf | Euro | Euro |
| der Jahresfehlbetrag auf | 131.690 Euro | 359.860 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -87.640 Euro | -299.450 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.284.200 Euro | 2.783.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.284.200 Euro | -2.783.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf(ohne Kredite zur Umschuldung, einschl. Zunahme Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse) | 3.371.840 Euro | 3.082.450 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| HJ 2025 | HJ 2026 |
| zinslose Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 3.284.200 Euro | 2.783.000 Euro |
| zusammen auf | 3.284.200 Euro | 2.783.000 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| HJ 2025 | HJ 2026 |
| 3.997.690 Euro | 0 Euro |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
| HJ 2025 | HJ 2026 |
| 3.997.690 Euro | 0 Euro |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 860.150 € für 2025 und 895.150 € für 2026.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| HJ 2025 | HJ 2026 |
| 1) Grundsteuer | ||
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 345 v. H. | 345 v. H. |
| für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B) | 500 v. H. | 500 v. H. |
| 2) Gewerbesteuer | 380 v. H. | 380 v. H. |
| 3) Hundesteuer | ||
| für den ersten Hund | 40 € | 40 € |
| für den zweiten Hund | 60 € | 60 € |
| für jeden weiteren Hund | 80 € | 80 € |
| für den ersten gefährlichen Hund | 400 € | 400 € |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 600 € | 600 € |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 800 € | 800 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
- entfällt –
(nachrichtlich: Die Gebühren sind in der Haushaltssatzung des Friedhofszweckverbands Hentern abgebildet)
| voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorvorjahres (2023) | 735.150 Euro |
| voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorjahres (2024) | 366.590 Euro |
| voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des ersten Haushaltsjahres (Planung 2025) | 234.900 Euro |
| voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des zweiten Haushaltsjahres (Planung 2026) | -124.960 Euro |
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10 v.H. und um mehr als 1.000 Euro überschritten wird.
Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Hiermit genehmigen wir gemäß § 95 Absatz 4 Nr. 2 und § 103 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) folgenden Betrag der verzinslichen Kredite:
| Gesamtbetrag laut Haushaltssatzung | Genehmigungsbetrag nach Prüfung |
| Haushaltsjahr 2025 | 3.284.200 Euro | 540.000 Euro |
| Haushaltsjahr 2026 | 2.783.000 Euro | 0 Euro |
Gemäß § 95 Absatz 4 Nr. 1 GemO genehmigen wir folgenden Betrag bei den vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen:
| Gesamtbetrag VE | genehmigungspflichtige VE | genehmigte VE |
| Haushaltsjahr 2025 | 3.997.690 € | 3.997.690 € | 0 € |
Hiermit genehmigen wir gemäß § 95 Absatz 4 Nr. 3 i. V. m. § 105 Abs. 3 i. V. m. § 68 Absatz 4 GemO vorsorglich folgende Höchstbeträge der Kredite zur Liquiditätssicherung:
| Gesamtbetrag | Genehmigungsbetrag |
| Haushaltsjahr 2025 | 860.150 Euro | 860.150 Euro |
| Haushaltsjahr 2026 | 895.150 Euro | 895.150 Euro |
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder der Ortsbürgermeisterin geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 10. bis 18. Juni 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, 2. OG Raum 204, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Ein Besuch in der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581 81-407 oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).
Der Haushaltsplan ist auf der Internetseite www.saarburg-kell.de {{gt}} Bürger & Verwaltung – Finanzen – Haushaltspläne {{lt}} einzusehen.