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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 25/2023
Seite 5
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Brandgefahr durch offenes Feuer

Aufgrund der derzeitigen trockenen Witterung bitten wir um besondere Vorsicht bei der Verwendung von offenem Feuer.

Wald- und Flurbrände entstehen in unseren Breitengraden meist aus fahrlässiger Unachtsamkeit oder durch vorsätzliche Brandstiftung.

Wir bitten daher darum, folgende Verhaltensregeln beachten:

- Offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe ist verboten, außer an hierzu ausdrücklich ausgewiesenen Grillplätzen!

- In den Wäldern herrscht Rauchverbot, bitte auch keine Zigarettenreste wegwerfen! Dies gilt ebenso für die Autofahrt entlang von Wald oder Wiesen: Keine brennenden Zigarettenstummel aus dem Fenster werfen. Schnell kommt es hier zu Böschungsbränden!

- Nicht mit dem Fahrzeug über entzündlichem Untergrund parken! Der Katalysator eines Kraftfahrzeugs erhitzt sich stark und kann einen Brand auslösen! Bitte nur ausgewiesene Parkflächen nutzen und Park- und Halteverbote beachten!

- Die Waldeinfahrten freihalten, damit die Einsatzwagen der Feuerwehr und anderer Hilfsdienste im Notfall zügig passieren können!

- Auch bei zunächst klein wirkenden Rauchentwicklungen nicht zögern sofort den Notruf der Feuerwehr (112) zu wählen. Je früher ein Brand entdeckt wird, umso schneller kann er mit guter Aussicht auf Erfolg bekämpft werden.

- Bitte auf die beschilderten Rettungspunkte an Wegkreuzungen achten. Ein entsprechender Hinweis erleichtert es der Feuerwehr, die Brandstelle schneller zu finden.

- Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung hindern, solange man sich nicht selber in Gefahr bringt

Besondere Vorsicht ist auch bei der Verwendung von Abflammgeräten zur Unkrautbeseitigung geboten. Oft wird die Strahlungswärme und der Funkenflug der um die 1000 Grad Celsius heißen Geräte unterschätzt.

Anzeigen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle werden bis auf weiteres nicht entgegengenommen. Wir bitten um Verständnis.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bei Alarmierungen der Feuerwehr aufgrund von unzulässigen Verbrennungen Kostenersatzansprüche gegenüber dem Verursacher zu prüfen und ggfs. geltend zu machen sind.

Nähere Informationen und den aktuellen Gefahrenindex gibt es auch beim Deutschen Wetterdienst unter https://www.wettergefahren.de/warnungen/warnsituation.html