Aufstellung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Photovoltaik“ der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell;
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 beschlossen einen Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Photovoltaik“ für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. In seiner Sitzung am 07.05.2024 hat der Verbandsgemeinderat den Entwurf des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Photovoltaik“ einschließlich Begründung gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Durch die Aufstellung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von erdgebundenen Freiflächen-Photovoltaikanalgen auf insgesamt 13 Standorten mit einer Gesamtfläche von 181 ha realisiert werden.
| Standort | Ortsgemeinde | Flächengröße (in ha) |
| Schillingen - Tannenhof | Schillingen | 17,6 ha |
| Mandern II | Mandern | 18,6 ha |
| Manderner Rodung | Mandern | 6,9 ha |
| Waldweiler - Am Hasenberg | Waldweiler | 12,4 ha |
| Baldringen | Baldringen | 16,8 ha |
| Lampaden - Niedersehr | Lampaden | 19,9 ha |
| Irsch - Scheib | Irsch | 19,1 ha |
| Mannebach | Mannebach | 15,5 ha |
| Ayl - Tobiashaus | Ayl | 14,3 ha |
| Kastel-Staadt | Kastel-Staadt | 1,2 ha |
| Wincheringen IV | Wincheringen | 12,0 ha |
| Merzkirchen | Merzkirchen | 6,6 ha |
| Beuern II | Kirf | 20,2 ha |
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplans nebst Begründung in der Zeit vom 20.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, Raum 1.OG 43, 54439 Saarburg, während der unten stehenden Sprechzeiten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-321) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de) Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Während der vorgenannten Frist liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme aus:
| - | Planzeichnung FNP „Photovoltaik“ Blatt Ost |
| - | Planzeichnung FNP „Photovoltaik“ Blatt West |
| - | Begründung zum Flächennutzungsplan für das Teilgebiet „Photovoltaik“ |
| - | Steckbriefe Umweltprüfung PV-Flächen |
Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind ebenso gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse: https://www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/ausschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/photovoltaik veröffentlicht. Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Photovoltaik“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.
Hinweis: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3, Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
- montags bis freitags von 8.30-12.00 Uhr
- donnerstags von 14.00-16.00 Uhr
- donnerstags (zusätzlich nach Vereinbarung) von 16.00-18.00 Uhr