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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Grundstücksveräußerung in Merzkirchen-Südlingen

Bekanntmachung

Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:

Gemarkung

Gewann/Lage

Wirtschaftsart

Größe (Ar)

Merzkirchen

Südlingen 5

Gebäude-/Landwirtschaftsfläche

69,92

hiervon eine noch zu vermessende Teilfläche von  — 44,10

Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb des oben aufgeführten Grundstücks interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4/Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-314, Fax 0651 715-17633, bis spätestens 30.06.2025 schriftlich mitzuteilen.

Trier, 12.06.2025
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Untere Landwirtschaftsbehörde