Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet „Gerstengarten“ in der Ortsgemeinde Wincheringen, Ortsteil Bilzingen;
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Wincheringen hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Gerstengarten“ im Verfahren gemäß § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans einschl. Begründung gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von drei Baugrundstücken am nördlichen Ortsrand der Ortslage Bilzingen geschaffen werden. Die verkehrliche Erschließung der Grundstücke ist durch das vorhandene Straßennetz weitestgehend durch die Nähe des Plangebiets zur Landesstraße L 134 und zur Moselstraße gegeben.
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Hierzu liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen samt Begründung in der Zeit vom 29.06.2023 bis einschließlich 05.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1. OG 43, während der unten stehenden Sprechzeiten aus. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-321) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de). Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 05.07.2023 zu der Planung äußern.
Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.07.2023 bis einschließlich 07.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1.OG 43, während der unten stehenden Sprechzeiten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-321) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de). Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Während der vorgenannten Frist liegen die nachfolgenden Unterlagen zur Einsichtnahme aus:
- Entwurf des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Gerstengarten“
- Entwurf der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Gerstengarten“
- Entwurf der Begründung des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Gerstengarten“
- Schalltechnische Untersuchung
Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind ebenso gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse
www.saarburg-kell.de/saarburg_kell/Aktuelles/Offenlagen/ veröffentlicht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Gerstengarten“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
- montags bis donnerstags von 8.30-12 Uhr und von 14-16 Uhr
- donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16-18 Uhr
- freitags von 8.30-12 Uhr