Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
| Gemarkung | Gewann/Lage | Wirtschaftsart | Größe (ar) |
| Zerf | An der Hauptstraße | Gebäude-/Freifläche, Landwirtschaftsfläche | 62,1 |
| Zerf | Auf Rodent | Landwirtschaftsfläche | 96,86 |
Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb der oben aufgeführten Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abt. 4, Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-411, Fax 0651 715-17633, bis spätestens 05.07.2024 schriftlich mitzuteilen.