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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Grundstücksveräußerung in Zerf

Bekanntmachung

Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:

Gemarkung

Gewann/Lage

Wirtschaftsart

Größe (ar)

Zerf

An der Hauptstraße

Gebäude-/Freifläche, Landwirtschaftsfläche

62,1

Zerf

Auf Rodent

Landwirtschaftsfläche

96,86

Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb der oben aufgeführten Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abt. 4, Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-411, Fax 0651 715-17633, bis spätestens 05.07.2024 schriftlich mitzuteilen.

Trier, 17.06.2024
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
- Untere Landwirtschaftsbehörde -