Aufstellung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Photovoltaik“ der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell;
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 beschlossen einen Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Photovoltaik“ für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Saarbur-Kell aufzustellen und das zugehörige Verfahren eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.06.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 20.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024. Mit Schreiben vom 03.09.2024 erging die landesplanerische Stellungnahme zur Aufstellung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Photovoltaik“ der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell. In seinen Sitzungen am 29.10.2024 und am 10.12.2024 hat der Verbandsgemeinderat über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und abgewogen.
Die Offenlage des Entwurfs des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Photovoltaik“ erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 27.02.2025 bis einschließlich 31.03.2025.
In seiner Sitzung am 27.05.2025 hat der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und abgewogen. Im Ergebnis dieser Abwägung sind die drei Standorte Manderner Rodung, Wincheringen IV und Merzkirchen nicht mehr Gegenstand der Planung. In gleicher Sitzung beschloss der Verbandgemeinderat Saarburg-Kell die Planung nach Anpassung der Plankonzeption gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.
Durch die Aufstellung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von erdgebundenen Freiflächen-Photovoltaikanalgen auf insgesamt 9 Standorten mit einer Gesamtfläche von 147,6 ha realisiert werden.
| Standort | Ortsgemeinde | Flächengröße (in ha) |
| Schillingen- Tannenhof | Schillingen | 17,4 ha |
| Mandern II | Mandern | 19,8 ha |
| Waldweiler-Am Hasenberg | Waldweiler | 6,3 ha |
| Baldringen | Baldringen | 16,4 ha |
| Lampaden-Niedersehr | Lampaden | 19,3 ha |
| Irsch-Scheib | Irsch | 19,1 ha |
| Mannebach | Mannebach | 15,5 ha |
| Ayl-Tobiashaus | Ayl | 14,5 ha |
| Beuren II | Kirf | 19,3 ha |
Die erneute Beteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Photovoltaik“ findet im verkürzten Zeitraum vom 26.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025
unter der Internetadresse:
www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/ausschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/ statt.
Zusätzlich können die Unterlagen während der vorgenannten Frist auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1.OG 46 während der untenstehenden Sprechzeiten eingesehen werden. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-328) oder per Email (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de).
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB können Anregungen/Stellungnahmen nur zu den zuvor beschriebenen geänderten und ergänzten Teilen der Planung während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.
Während der vorgenannten Frist sind folgende Unterlagen zur Einsichtnahme eingestellt:
| - | Planzeichnung zum Flächennutzungsplan für das Teilgebiet „Photovoltaik“ (Blatt Ost) |
| - | Planzeichnung zum Flächennutzungsplan für das Teilgebiet „Photovoltaik“ (Blatt West) |
| - | Begründung zum Flächennutzungsplan für das Teilgebiet „Photovoltaik“ |
| - | Steckbriefe der umweltprüfungspflichtigen FNP-Änderungsflächen |
| - | FFH-Vorprüfungen für die Flächen Beuren II, Irsch, Mandern II, Mannebach, Waldweiler |
| - | Gutachten über Brutvogeluntersuchungen und Biotoptypenkartierungen für die Flächen Schillingen-Tannenhof, Irsch, Lampaden, Mandern II |
| - | Steuerungsrahmen für PV-Flächenanlagen inkl. Karte |
| - | Landschaftsplan der VG Saarburg |
| - | Landschaftsplan der VG Kell am See |
| - | Übersichtskarte „Sonderbauflächen für PV-Freiflächenanlagen“ |
| - | Übersichtskarte „Geplante Sonderbauflächen für PV-Freiflächenanlagen“ |
| - | Übersichtskarte „Geplante Sonderbauflächen für PV-Freiflächenanlagen und Biotopverbund“ |
Es liegen folgende umweltrelevanten Informationen vor:
- Städtebauliche Begründung
Hier wird u. a. dargelegt, welche Umweltbelange bei der Standortfindung berücksichtigt wurden.
- Umweltbericht
Er enthält die Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen, die durch die Ausweisung von Sonderbauflächen für Solarenergienutzung vorbereitet werden (baubedingte, anlagenbedingte, betriebsbedingte).
Im Einzelnen werden Aussagen zu den Umweltschutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Beeinträchtigung schutzwürdiger Biotope, Funktionsverlust des Biotopverbunds, Beeinträchtigung von Tierarten, Beeinträchtigung ausgewiesener Schutzgebiete), Boden, Fläche, Grund- und Oberflächenwasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter sowie Mensch und seine Gesundheit getroffen. Mögliche Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter, die bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplans absehbar sind, werden beschrieben (Bestand, Nutzungen, Umweltziele und betroffene Schutzgüter). Es werden außerdem Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von schädlichen Umwelteinwirkungen vorgeschlagen, die auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsplanung berücksichtigt werden sollen.
- Landschaftsplan der ehemaligen VG Kell am See und der ehemaligen VG Saarburg
Der Landschaftsplan als Umweltfachgutachten zum Flächennutzungsplan beschreibt die gesamträumlichen Zusammenhänge der Umweltschutzgüter in der Verbandsgemeinde.
Gutachten zu einzelnen Sonderbauflächen für Photovoltaik-Nutzung
FFH-Vorprüfungen
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wurden folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen vorgebracht:
Themenübergreifend
- Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Hinweise zur Verträglichkeit der Planung mit dem Schutzzweck des Naturparks, zu den Auswirkungen auf das Landschaftsbild, zum Artenschutz, zur Eingriffsregelung und zu Ausgleichsmaßnahmen, zur Betroffenheit von gesetzlich geschützten Biotopen, zum Biotopverbund, zur FFH-Verträglichkeit, zu möglichen kumulativen Wirkungen sowie zur Betroffenheit naturschutzrechtlich festgelegter Kompensationsflächen
- Planungsgemeinschaft Region Trier
Hinweise zur Sicherung gut geeigneter landwirtschaftlicher Nutzflächen, zur Sicherung von Wasservorkommen, zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten und zum Immissionsschutz,
- Private Anregungen
Hinweise auf möglicherweise schädliche Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Wald, Forst- und Landwirtschaft
- Landwirtschaftskammer und Bauern- und Winzerverband Trier-Saarburg
Hinweise zu möglichen Auswirkungen allgemein auf agrarstrukturelle Belange und konkret auf landwirtschaftliche Betriebe
- Forstamt Saarburg
Hinweise auf die Betroffenheit forstlicher Flächen und auf einzuhaltende Schutzabstände zu Waldrändern
Schutzgut Mensch
- SGD Nord Regionalstelle Gewerbeaufsicht
Hinweise zum Immissionsschutz
Schutzgut Wasser
- SGD Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Hinweise zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, zur Starkregenvorsorge, zu Altablagerungen und zu Oberflächengewässern
Schutzgut Boden
- Landesamt für Geologie und Bergbau
Hinweise zu Boden und Baugrund sowie zu Rohstoffabbauflächen
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- SGD Nord Obere Naturschutzbehörde
Hinweis auf die Betroffenheit von bestehenden naturschutzrechtlichen Kompensationsflächen
Schutzgut Landschaft, Erholung und kulturelles Erbe
- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Hinweis zu möglicherweise betroffenen Kulturdenkmälern und zu archäologischen Fundstellen
- SGD Nord Obere Naturschutzbehörde
Hinweis zur Betroffenheit der Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück
Im Zuge der Offenlage nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wurden folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Ausführungen vorgebracht:
Themenübergreifend
- Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Hinweise zur Betroffenheit landwirtschaftlicher Nutzflächen, zur Verträglichkeit der Planung mit dem Schutzzweck des Naturparks Saar-Hunsrück, zu artenschutzfachlichem Untersuchungsbedarf, zu Ausgleichsmaßnahmen, zur Betroffenheit von gesetzlich geschützten Biotopen, zu Monitoringmaßnahmen sowie zur Freihaltung von Vernetzungskorridoren
- Private Anregungen
Hinweise auf möglicherweise schädliche Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Wald, Forst- und Landwirtschaft
- Landwirtschaftskammer
Hinweise zur Inanspruchnahme von Ackerflächen, zu möglichen Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe und zu Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
Schutzgut Wasser
- Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell
Hinweise zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, zur Starkregenvorsorge und zu Quellen und Geländevernässungen
Schutzgut Landschaft, Erholung und kulturelles Erbe
- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Hinweis zum Umgebungsschutz von möglicherweise betroffenen Kulturdenkmälern, zu Westwall-Anlagen, zu Kleindenkmälern und zu notwendigen Untersuchungen archäologischer Fundstellen
Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind ebenso gemäß § 4a Abs. 3 BauGB unter der Internetadresse: www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/ausschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/ veröffentlicht. Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Photovoltaik“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.
Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der (erneuten) Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3, Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
- montags bis freitags von 8.30-12.00 Uhr
- donnerstags von 14.00-16.00 Uhr
- donnerstags (zusätzlich nach Vereinbarung) von 16.00-18.00 Uhr