Der Stadtrat Saarburg hat auf Grund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit §§ 56 und 56a Gemeindeordnung (GemO) in seiner Sitzung am 11.06.2025 die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Satzung der Stadt Saarburg über den Beirat für Migration und Integration vom 02.07.2019 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 30.08.2024 wird wie folgt geändert:
§ 7 Absatz 3 Satz 1 erhält folgenden neuen Wortlaut:
„Findet die Wahl nicht statt, soll ein Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund eingerichtet werden.“
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn,
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Ortsbürgermeister geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell wird beauftragt, die vorstehende Satzung ortsüblich bekanntzumachen.