Gemäß § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit gültigen Fassung werden folgende Straßenzüge mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Heesterter Straße:
Gemarkung Wincheringen, Flur 3, Parzelle 325, ab der Einmündung der Heesterter Straße in Richtung K 110, Helfanter Streße, sowie Gemarkung Wincheringen, Flur 4, Parzelle 7, „Bei Reiterskreuz“. Ein Lageplan ist dieser Widmungsverfügung beigefügt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter https://www.saarburg-kell.de/saarburg_kell/Impressum/
aufgeführt sind. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Kreisrechtsausschuss Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, gewahrt. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur dann gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Kreisrechtsausschuss eingegangen ist. Der Widerspruch ist zu richten gegen die Ortsgemeinde Wincheringen, vertreten durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell.