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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bebauungsplan Teilgebiet „Gerstengarten“ im Ortsteil Bilzingen

Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet „Gerstengarten“ im Ortsteil Bilzingen in der Ortsgemeinde Wincheringen;
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß 215 a i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Ortsgemeinderat Wincheringen hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Gerstengarten“ im Ortsteil Bilzingen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnbebauung am nordwestlichen Ortsrand Bilzingens geschaffen werden. Es wird beabsichtigt den vorgesehenen Geltungsbereich im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans neu zu parzellieren.

Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand daraufhin durch Auslegung des Planentwurfs nebst Begründung bei der hiesigen Verwaltung im Zeitraum vom 06.07. bis einschließlich 07.08.2023 statt. Dies wurde im Saarburger Kreisblatt ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich wurden die Planungsunterlagen im vorgenannten Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell eingestellt.

In seiner Sitzung am 16.05.2024 hat der Ortsgemeinderat Wincheringen beschlossen, das Planverfahren auf den neu eingeführten §215 a BauGB umzustellen. In gleicher Sitzung wog der Rat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen ab. Im Ergebnis der städtebaulichen Abwägung waren Änderungen und Ergänzungen an der Planung erforderlich.

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 215 a i.V.m. 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 04.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, Raum 1.OG 46, 54439 Saarburg, während der untenstehenden Sprechzeiten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-328) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de). Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.

Während der vorgenannten Frist liegen die nachfolgenden Unterlagen zur Einsichtnahme aus:

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Bebauungsplans für das Teilgebiet „Gerstengarten“

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Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan

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Begründung

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Umweltbericht mit Grünordnung

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Schalltechnische Untersuchung

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Abwägung über die im Zuge der ersten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen

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Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.2023

Landesbetrieb Mobilität Trier vom 10.07.2023

Landesamt für Geologie und Bergbau vom 07.08.2023

Im Zuge der bisherigen Beteiligung wurden folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen vorgebracht:

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Gemäß Landesamt für Geologie und Bergbau ist im Geltungsbereich kein Altbergbau dokumentiert, aus rohstoffgeologischer Sicht erfolgen keine Einwände. Es wird zudem auf die einschlägigen Regelwerke und das Geologiedatengesetz verwiesen.

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Der LBM Trier verweist auf die Bauverbotszone und die Notwendigkeit der Erschließung innerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrt. Darüber hinaus ergehen Hinweise zur Entwässerung, weiteren bautechnischen Vorschriften sowie dem Immissionsschutz.

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Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz verweist auf nahegelegene Hofstellen und den möglicherweise hiervon ausgehenden Emissionen.

Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind ebenso gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter der Internetadresse: https://www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/ausschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/ veröffentlicht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans für den Teilbereich „Gerstengarten“ im Ortsteil Bilzingen in der Ortsgemeinde Wincheringen ergibt sich aus nachstehendem Plan.

Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:

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montags bis freitags von 8.30-12.00 Uhr

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donnerstags von 14.00-16.00 Uhr

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donnerstags (zusätzlich nach Vereinbarung) von 16.00-18.00 Uhr

Wincheringen, 26.06.2024
Ortsgemeinde Wincheringen
gez. Elmar Schömann, Ortsbürgermeister