Aufgrund der Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes unterliegen Kaltwasserzähler der Eichpflicht. Die Eichgültigkeit beträgt sechs Jahre.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Privatzählern (z.B. Zwischenzähler für die Gartenbewässerung) mit Baujahr 2018 die Eichgültigkeit zum 31.12.2024 abgelaufen ist und diese somit für die Jahresendabrechnung 2025 nicht mehr berücksichtigt werden können.
Diese Privatzähler sind durch den Grundstückseigentümer durch neue, geeichte Zähler auszutauschen. Der Wechsel ist den Verbandsgemeindewerken unter Angabe des Wechseldatums, Ihrer Kundennummer sowie Fotos des ausgebauten und neu eingebauten Zählers per E-Mail oder Anschreiben anzuzeigen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell unter entgelte@werke.saarburg-kell.de oder während der Telefonzeiten Montag und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 16 Uhr unter 06581 9281-25 oder -27 gerne zur Verfügung.