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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Fischereigenossenschaft Saarburg-Kell

Öffentliche Ausbietung zur Verpachtung des gemeinschaftlichen Fischereibezirks „Ruwer XI/XII“

Im gemeinschaftlichen Fischereibezirk der Fischereigenossenschaft Saarburg-Kell wird folgende Fischereistrecke zur ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei ab dem 01.08.2022 auf die Dauer von 12 Jahren verpachtet:

„Ruwer XI/XII, beginnend an der Brücke im Ort Zerf (Bahnhofstraße) bis zur Kramesmühle in Hentern (einschließlich des Mühlengrabens der Zerfer Mühle - Pester)“.

Das Teilstück von der Abzweigung des Mühlengrabens der Kramesmühle (Eigenfischereibezirk) bis zur Kramesmühle selbst ist als Schongebiet ausgewiesen und darf nicht befischt werden.

Die Ausübung der Fischerei hat Rücksicht auf das Oberziel des Projekts „Gewässerprojekt Ruwer mit Nebenbächen“ für eine dauerhafte Sicherung und optimale Entwicklung des Fließgewässersystems der Ruwer mit Nebenbächen zu nehmen. Das befischbare Gewässer ist ca. 2420 m lang, im Schnitt etwa 5 m breit und rund 1,21 ha groß.

Die Verpachtung erfolgt durch Einholung schriftlicher Angebote.

Diese müssen spätestens Mittwoch, 27. Juli 2022, 10 Uhr,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebotsabgabe zur Fischereiverpachtung Ruwer XI/XII“, vorliegen. Der Bieter muss Inhaber eines gültigen Fischereischeins sein und diesen dem Angebot beifügen.

Die schriftlichen Gebote werden am 27. Juli 2022, 10 Uhr, im Verwaltungsgebäude Schlossberg 3, Besprechungsraum 1. OG (Raum 104) geöffnet. Bei der Öffnung der Gebote sind Bieter und Vertreter der Verpächterin zugelassen.

Die Pachtbedingungen liegen vom 6. bis 27. Juli 2022 während den regulären Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 1. OG, Raum 112, zur Einsichtnahme aus (vorherige Terminvereinbarung notwendig) oder können per E-Mail (forst+jagd@saarburg-kell.de) angefordert werden.

Mit der Abgabe eines Gebots gelten die Pachtbedingungen als verbindlich anerkannt.

Die Entscheidung über die Annahme der Gebote oder die Erteilung des Zuschlags bleibt der Verwaltung vorbehalten.

Saarburg, 01.07.2022
Fischereigenossenschaft Saarburg-Kell
gez. Martin Alten
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell (Vorsitzende)