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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Gemeinsame Bekanntmachung der Verbandsgemeinden Konz und Saarburg-Kell

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen des Forstzweckverbandes Obermosel für die Jahre 2022 und 2023

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, 2. OG, Raum 209 sowie in der Verbands­gemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, Zimmer 9, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Mitgliedsgemeinden (Fisch, Mannebach, Merzkirchen, Nittel, Onsdorf, Palzem und Wincheringen) aus.

Um Terminvereinbarung unter Telefon 06501 83-119 (Verbandsgemeindeverwaltung Konz) sowie unter Telefon 06581 81-401 (Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell) wird gebeten.

Der Entwurf des Haushaltsplans kann im Ratsinformationssystem unter https://saarburg.more-rubin1.de/sitzungskalender.php eingesehen werden. Klicken Sie im Kalender auf die Sitzung des Forstzweckverbandes Obermosel. Der Entwurf ist unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt herunterzuladen.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Mitgliedsgemeinden haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 54439 Saarburg oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz einzureichen.

Saarburg, 18.07.2022
Forstzweckverband Obermosel
gez. Leo Peter Hein, stellv. Verbandsvorsteher