Titel Logo
Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bebauungsplan Teilgebiet „Tannenhof“ in Schillingen;

Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet „Tannenhof“ (Sondergebiet Photovoltaik) in der Ortsgemeinde Schillingen;

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ortsgemeinderat Schillingen hat in seiner Sitzung am 23.05.2024 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Teilgebiet „Tannenhof“ (Sondergebiet Photovoltaik) aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. In der gleichen Sitzung hat der Ortsgemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Umfeld des Tannenhofes und des Lindenhofes rund 0,6 km nördlich der Ortslage von Schillingen geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans besteht aus insgesamt 5 Teilbereichen und umfasst insgesamt eine Fläche von rund 16,82 ha. Folgende Flurstücke werden beansprucht:

Gemarkung Schillingen, Flur 34, Flurstücke 70/1, 73, 76, 120/1, 122, 143/1, 146 und 156 jeweils teilweise.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans nebst Begründung in der Zeit vom 18.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, Raum 1. OG 46, 54439 Saarburg, während der untenstehenden Sprechzeiten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-328) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de). Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.

Während der vorgenannten Frist liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme aus:

-

Planurkunde mit textlichen und zeichnerischen Festsetzungen

-

Textliche Festsetzungen (als separates Dokument)

-

Begründung

-

Umweltbericht

-

Anhang zum Umweltbericht „Gutachten Avifauna“

-

Lageplan mit Katasterauszug

Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind ebenso gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse: https://www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/ausschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/ veröffentlicht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Tannenhof“ (Sondergebiet Photovoltaik) ergibt sich aus nachstehendem Plan.

Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:

-

montags bis freitags von 8.30 - 12.00 Uhr

-

donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr

-

donnerstags (zusätzlich nach Vereinbarung) von 16.00 - 18.00 Uhr

Schillingen, 04.07.2024
Ortsgemeinde Schillingen
gez. Markus Franzen, Ortsbürgermeister