der Haushaltssatzung des Forstzweckverbands Obermosel für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Die Verbandsversammlung hat am 13. Mai 2024 auf Grund der §§ 7 und 10 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
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| HJ 2024 | HJ 2025 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 493.700 Euro | 492.700 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 557.791 Euro | 508.891 Euro |
| der Jahresfehlbetrag auf | 64.091 Euro | 16.191 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | - 63.091 Euro | - 15.391 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | - 63.091 Euro | - 15.391 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| HJ 2024 | HJ 2025 |
| zinslose Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro | 0 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
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| HJ 2024 | HJ 2025 |
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| 0 Euro | 0 Euro |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
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| HJ 2024 | HJ 2025 |
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| 0 Euro | 0 Euro |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 99.430 € für 2024 und 123.340 € für 2025.
Der Forstzweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern zur Deckung seines Finanzbedarfs eine Umlage nach § 12 der Verbandsordnung gemäß aktualisiertem Verteilungsschlüssel nach Neuaufstellung des Forsteinrichtungswerks 2017.
Für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 wird keine Umlage festgesetzt.
Voraussichtliches Eigenkapital
zum 31.12. des Vorvorjahres (2022) — 392.943,65 Euro
voraussichtliches Eigenkapital
zum 31.12. des Vorjahres (2023) — 631.956,17 Euro
voraussichtliches Eigenkapital
zum 31.12. des ersten Haushaltsjahres
(Planung 2024) — 468.865,17 Euro
voraussichtliches Eigenkapital
zum 31.12. des zweiten Haushaltsjahres
(Planung 2025) — 453.474,17 Euro
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10 v.H. und um mehr als 1.000 Euro
überschritten wird.
Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen im § 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Hiermit genehmigen wir gemäß § 95 Absatz 4 Nr. 3 i. V. m. § 105 Abs. 3 i. V. m. § 68 Absatz 4 GemO vorsorglich einen Vorfinanzierungskredit mit folgendem Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung:
| Gesamtbetrag | Genehmigungsbetrag |
| Haushaltsjahr 2024 | 99.430 Euro | 99.430 Euro |
| Haushaltsjahr 2025 | 123.340 Euro | 123.340 Euro |
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Verbandsvorsteher geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 18.07.2024 bis 26.07.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, 2. OG Raum 209, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr öffentlich aus.
Ein Besuch in der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581 81-401 oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).
Der Haushaltsplan ist auf der Internetseite www.saarburg-kell.de {{gt}} Bürger & Verwaltung - Finanzen - Haushaltspläne {{lt}} einzusehen.