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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 29/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Versteigerung von Fundsachen

Eine öffentliche Versteigerung der Fundfahrräder und sonstiger Fundsachen, die als Fundsachen der Aufbewahrungspflicht nicht mehr unterliegen bzw. bei denen die Finder auf Eigentumsübergang verzichtet haben, findet am 11. Oktober 2025 in den Hallen der ehemaligen FAMO-Kaserne, Irscher Straße 56, Saarburg-Beurig, statt.

Beginn der Versteigerung ist um 12 Uhr, Besichtigung ab 11 Uhr möglich.

Der zugeschlagene Gegenstand ist sofort mit Bargeld zu bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass die zu versteigenden Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigungen geprüft werden. Es wird weder eine Garantie, noch Gewährleistung gegeben. Umtausch oder Rücktritt nach Zuschlag ist nicht möglich.

Die Empfangsberechtigten der Fundsachen können ihr Anrecht auf die Gegenstände gemäß § 980 Abs. 1 BGB noch bis 10. Oktober 2025 im Fundbüro der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell geltend machen. Das Fundbüro der Verbandsgemeinde befindet sich in den Räumlichkeiten des Bürgerbüros Saarburg (Am Fruchtmarkt 2-4):

  • 06581 81-300
  • buergerbuero@saarburg-kell.de
  • persönlich im Bürgerbüro in Saarburg
Verlustmeldungen

Sie haben etwas verloren oder gefunden? Einfach online Ihre Verlustanzeige oder Fundmeldung aufgeben. Diese ermöglicht es, dass Sie vom Fundbüro kontaktiert werden, wenn Ihr Gegenstand gefunden wird.

Verlustanzeige: www.verlustsache.de/etwas-verloren

Fundmeldung: www.verlustsache.de/etwas-gefunden

Unter www.saarburg-kell.de finden Sie außerdem eine Übersicht der in den letzten Monaten im Fundbüro abgegebenen Fundgegenstände.

Eine Fundmeldung ist nur dann gültig, wenn Sie vom zuständigen Fundbüro eine Eingangsbestätigung erhalten haben. Ansonsten ist die gesetzliche Meldepflicht für Fundgegenstände noch nicht erfüllt. In diesem Fall setzen Sie sich bitte direkt mit dem zuständigen Fundbüro in Verbindung.