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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Durchführung der Feuerstättenschau in Schillingen

In Schillingen führt Bezirksschornsteinfeger Petry in den nächsten Wochen in Gebäuden mit Feuerungsanlagen die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau durch.

Die Feuerstättenschau ist in allen Gebäuden mit Feuerungsanlagen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG §14), verpflichtend von Gebäudeeigentümern zweimal in sieben Jahren vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchführen zu lassen.

Bei der Feuerstättenschau werden Feuerungsanlagen begutachtet, was ein wesentlicher Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz und zur Betriebssicherheit ist. Teile der Anlage werden kontrolliert, um festzustellen, ob die Feuerungsanlage noch betriebs- und brandsicher ist. Nur durch die regelmäßige Kontrolle kann der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ein höchstmögliches Maß an Sicherheit garantieren. Mängel, die die Betriebs- und Brandsicherheit beeinträchtigen können, werden dem Eigentümer mitgeteilt.

Genaue Terminabsprachen können telefonisch 06589 988358 oder per E-Mail k-h.petry@t-online.de vereinbart werden.