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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung

über die Verhängung einer Veränderungssperre in der Stadt Saarburg, Stadtteil Kahren, für das Teilgebiet „Bergstraße“

Der Stadtrat Saarburg hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 beschlossen, für das Teilgebiet „Bergstraße“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Aufgrund des §§ 14 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Stadtrat Saarburg in seiner Sitzung am 10.11.2022 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Zur Sicherung der Planung im künftigen Bereich des Bebauungsplans „Bergstraße“ wird eine Veränderungssperre angeordnet. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist.

Im Einzelnen sind von der Veränderungssperre folgende Flurstücke betroffen:

Stadt Saarburg, Gemarkung Kahren,

Flur 1, Flurstücke 178/1 teilw., 176/7, 176/6 und 177/2 teilw.

Flur 2, Flurstücke 532/6, 534/4, 538, 539, 540, 541/1 und 549.

§ 2

Im Geltungsbereich der gemäß § 1 angeordneten Veränderungssperre dürfen

1.

Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch (BauGB) nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,

2.

erhebliche und wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

§ 3

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4

Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das von der Veränderungssperre betroffene Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten.

Saarburg, 13.01.2023
Stadt Saarburg
gez. Dixius, Stadtbürgermeister

Hinweise:

Auf die Vorschriften über die Entschädigungsansprüche gemäß § 18 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen. Des Weiteren wird hingewiesen auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 über die Beachtlichkeit der First bei der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des BauGB beim Zustandekommen der vorstehenden Satzung.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstanden oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Stadtbürgermeister unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Das Original der Flurkarte, die Bestandteil der Satzung ist, liegt zu jedermanns Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1.OG 43, während der Dienstzeiten aus.

Saarburg, 13.01.2023
Stadt Saarburg
gez. Dixius, Stadtbürgermeister