Titel Logo
Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Grundsteuer A und B mit den Nebenabgaben für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Landwirtschaftskammerbeitrag, Weinnebenabgaben an den dt. Weinfonds und für die gebietliche Absatzförderung Wein), der Hundesteuer, der Vergnügungssteuer für Geräte und Einrichtungen und für die Ortsgemeinde Fisch der Friedhofsgebühren für das Erhebungsjahr 2023

Die Bescheide der Ortsgemeinden Ayl, Baldringen, Fisch, Freudenburg, Greimerath, Heddert, Hentern, Irsch, Kastel-Staadt, Kell am See, Kirf, Lampaden, Mandern, Mannebach, Merzkirchen, Ockfen, Palzem, Paschel, Schillingen, Schoden, Schömerich, Serrig, Taben-Rodt, Trassem, Vierherrenborn, Waldweiler, Wincheringen, Zerf, der Stadt Saarburg und der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell zur Festsetzung der in der Überschrift genannten Abgaben 2023 vom 16.01.2023 sind inzwischen übersandt worden.

Aus Kostengründen ist hierbei auf die Fertigung von Bescheiden für die Abgabepflichtigen, die für das Jahr 2023 die gleichen Abgaben wie im Vorjahr zu entrichten haben, verzichtet worden. Hierauf wurde auch bereits in den vorhergehenden Steuer- und Abgabenbescheiden hingewiesen.

Für die betroffenen Abgabepflichtigen werden die Grundsteuer und die anderen in der Überschrift genannten Abgaben für das Jahr 2023 gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. 73 I S. 965; BStBl. 73 I S. 586) bzw. § 3 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Die Steuer- und Abgabezahlungen für das Jahr 2023 sind, soweit kein neuer Bescheid übersandt worden ist, mit den Beträgen und zu den Fälligkeitsterminen, wie sie im letzten Steuer- und Abgabebescheid festgesetzt waren, zu entrichten.

Sollten sich nachträglich Änderungen bei den Besteuerungsgrundlagen oder den Hebesätzen ergeben, werden entsprechende Änderungsbescheide übersandt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuer- und Abgabefestsetzungen treten für die betroffenen Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Der Steuer- und Abgabefestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der Bekanntmachung schriftlich oder zu Niederschrift bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Telefax 06581 81-220 widersprochen werden. Durch einen Widerspruch wird die Zahlungsfälligkeit allerdings nicht aufgeschoben. Dies bedürfte einer besonderen Aussetzung der Vollziehung.

Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet um Beachtung und um Verständnis für diese mit erheblichen Kosteneinsparungen verbundene Verfahrensweise. Ergänzende Auskünfte werden erteilt durch Sacha Glaeser, Telefon 06581 81-420 und Daniel Rommelfanger, Telefon 06581 81-421, E-mail: abgaben@saarburg-kell.de

Saarburg, 16.01.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
gez. Jürgen Dixius, Bürgermeister