Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Saarburg findet am 04.02.2025 um 19.30 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum EG 22, statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Saarburg eingeladen wird.
Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht (Vordruck auf der Website der VG) vertreten lassen durch:
| - | die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder |
| - | eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder |
| - | eine ständig von einem Mitglied beschäftigte Person oder |
| - | ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Saarburg oder |
| - | eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person |
Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Saarburg.
| 1. | Begrüßung und Eröffnung durch den stellv. Jagdvorsteher |
| 2. | Bericht über die Reinertragsverwendung aus den Jagdjahren 2022/23 und 2023/24 |
| 3. | Entlastung des Jagdvorstands für die Jagdjahre 2022/23 und 2023/24 nach § 6 Nr. 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Saarburg |
| 4. | Neuwahlen der offenen Posten innerhalb des Jagdvorstands |
| 5. | Informationen/Anfragen |
Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme für die Jagdgenossen in der Zeit vom 20.01.2025 bis 03.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Raum 108 sowie beim stellvertretenden Jagdvorsteher, Eric Scheuer, Kunoweiherhof, Saarburg, aus.
Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Saarburg, sind Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) dem Jagdvorstand anzuzeigen.