Aufstellung des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Irscher Straße Hausnummer 31“ der Stadt Saarburg im Verfahren gemäß § 13 a BauGB; Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Saarburg hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 beschlossen den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Irscher Straße Hausnummer 31“ im Stadtteil Beurig aufzustellen. In seiner Sitzung am 19.05.2022 hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Irscher Straße Hausnummer 31“ einschließlich Begründung gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird bezweckt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von vier aneinander gegliederten Wohngebäuden, die durch eine gemeinsame Tiefgarage verbunden sind, zu schaffen. Dieser Neubau des Wohngebäudekomplexes soll auf einer Fläche in der Ortslage von Beurig an der Irscher Straße durch den Abriss einer gewerblichen Bebauung entstehen.
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Hierzu liegt der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen samt Begründung in der Zeit vom 28.07.2022 bis einschließlich 03.08.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1. OG 43, während der unten stehenden Sprechzeiten aus. Die Terminvergabe zur Einsichtnahme der Unterlagen erfolgt telefonisch (06581 81321) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de). Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 03.08.2022 zu der Planung äußern.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Planoffenlage) erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.08.2022 bis einschließlich 05.09.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1. OG 43, während der unten stehenden Sprechzeiten. Die Terminvergabe zur Einsichtnahme der Unterlagen erfolgt telefonisch (06581 81321) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de). Während der vorgenannten Frist liegen die nachfolgenden Unterlagen zur Einsichtnahme aus:
| - | Entwurf des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Irscher Straße Hausnummer 31“ |
| - | Textliche Festsetzungen des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Irscher Straße Hausnummer 31“ |
| - | Begründung zum Bebauungsplan für das Teilgebiet „Irscher Straße Hausnummer 31“ |
Die Bekanntmachung sowie die o. g. Unterlagen sind ebenso gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB unter der Internetadresse:
www.saarburg-kell.de/saarburg_kell/Aktuelles/Offenlagen/ veröffentlicht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Irscher Straße Hausnummer 31“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
- montags bis donnerstags von 8.30-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
- donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00-18.00 Uhr
- freitags von 8.30-12.00 Uhr