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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lampaden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Der Ortsgemeinderat Lampaden hat am 6. Juni 2023 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

HJ 2023

HJ 2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

803.320 Euro

864.340 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

861.250 Euro

861.910 Euro

der Jahresüberschuss auf

Euro

2.430 Euro

der Jahresfehlbetrag auf

57.930 Euro

Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

25.120 Euro

84.680 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

97.000 Euro

1.388.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.334.500 Euro

3.550.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-2.237.500 Euro

-2.162.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (ohne Kredite zur Umschuldung, einschl. Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse)

2.212.380 Euro

2.077.320 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

HJ 2023

HJ 2024

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

2.237.500 Euro

2.162.000 Euro

zusammen auf

2.237.500 Euro

2.162.000 Euro

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

HJ 2023

HJ 2024

1.905.000 Euro

0 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

HJ 2023

HJ 2024

905.000 Euro

0 Euro

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 600.000 Euro.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

HJ 2023

HJ 2024

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

520 v. H.

520 v. H.

- Gewerbesteuer auf

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

- für den ersten Hund

51 Euro

51 Euro

- für den zweiten Hund

66 Euro

66 Euro

- für jeden weiteren Hund

81 Euro

81 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund

510 Euro

510 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund

1.020 Euro

1.020 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.536 Euro

1.536 Euro

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 472) werden festgesetzt:

- entfällt –

§ 7

Eigenkapital

Voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12.

des Vorvorjahres (2021)

746.341 Euro

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12.

des Vorjahres (2022)

576.719 Euro

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12.

des ersten Haushaltsjahres (Planung 2023)

518.789 Euro

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12.

des zweiten Haushaltsjahres (Planung 2024)

521.219 Euro

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10 v.H. und um mehr als 1.000 Euro überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde

• zu den Festsetzungen in der Haushaltssatzung sind teilweise erteilt.

Die Genehmigungen haben folgenden Wortlaut:

Hiermit genehmigen wir gemäß § 95 Absatz 4 Nr. 2 und § 103 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) folgenden Betrag der verzinslichen Kredite:

Gesamtbetrag laut

Haushaltssatzung

Genehmigungsbetrag

nach Prüfung

Haushaltsjahr 2023

2.237.500 Euro

17.500 Euro

Haushaltsjahr 2024

2.162.000 Euro

44.000 Euro

Gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 1 und § 102 Abs. 1 GemO ergeht hinsichtlich des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen folgende Entscheidung:

Gesamtbetrag

Genehmigungsbetrag

Haushaltsjahr 2023

905.000 Euro

0 Euro

Hiermit genehmigen wir gemäß § 95 Absatz 4 Nr. 3 (in der Fassung ab dem 11.02.2023) i.V.m. § 68 Absatz 4 GemO folgenden Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung als kalkulierte „Zwischenfinanzierungsspielräume“, um nicht das Risiko einer Überschreitung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite zu riskieren:

Gesamtbetrag

Genehmigungsbetrag

Haushaltsjahr 2023/2024

600.000 Euro

600.000 Euro

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Bürgermeister geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 27.07.2023 bis 04.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, Raum 2.OG 208, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr öffentlich aus.

Ein Besuch in der Verwaltung ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581 81-407 oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).

Der Haushaltsplan ist auf der Internetseite www.saarburg-kell.de > Bürger & Verwaltung – Finanzen – Haushaltspläne

Lampaden, 24.07.2023
Ortsgemeinde Lampaden
gez. Martin Marx, Ortsbürgermeister