Der Ortsgemeinderat Lampaden hat am 6. Juni 2023 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| HJ 2023 | HJ 2024 | |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 803.320 Euro | 864.340 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 861.250 Euro | 861.910 Euro |
| der Jahresüberschuss auf | Euro | 2.430 Euro |
| der Jahresfehlbetrag auf | 57.930 Euro | Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 25.120 Euro | 84.680 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 97.000 Euro | 1.388.000 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.334.500 Euro | 3.550.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -2.237.500 Euro | -2.162.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (ohne Kredite zur Umschuldung, einschl. Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse) | 2.212.380 Euro | 2.077.320 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| HJ 2023 | HJ 2024 | |
| zinslose Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 2.237.500 Euro | 2.162.000 Euro |
| zusammen auf | 2.237.500 Euro | 2.162.000 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| HJ 2023 | HJ 2024 | |
| 1.905.000 Euro | 0 Euro |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
| HJ 2023 | HJ 2024 | |
| 905.000 Euro | 0 Euro |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 600.000 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| HJ 2023 | HJ 2024 | |
| - Grundsteuer A auf | 345 v. H. | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B auf | 520 v. H. | 520 v. H. |
| - Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | 380 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 51 Euro | 51 Euro |
| - für den zweiten Hund | 66 Euro | 66 Euro |
| - für jeden weiteren Hund | 81 Euro | 81 Euro |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 510 Euro | 510 Euro |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 1.020 Euro | 1.020 Euro |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.536 Euro | 1.536 Euro |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 472) werden festgesetzt:
- entfällt –
| Voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorvorjahres (2021) | 746.341 Euro |
| voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorjahres (2022) | 576.719 Euro |
| voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des ersten Haushaltsjahres (Planung 2023) | 518.789 Euro |
| voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des zweiten Haushaltsjahres (Planung 2024) | 521.219 Euro |
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10 v.H. und um mehr als 1.000 Euro überschritten sind.
Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde
• zu den Festsetzungen in der Haushaltssatzung sind teilweise erteilt.
Die Genehmigungen haben folgenden Wortlaut:
Hiermit genehmigen wir gemäß § 95 Absatz 4 Nr. 2 und § 103 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) folgenden Betrag der verzinslichen Kredite:
| Gesamtbetrag laut Haushaltssatzung | Genehmigungsbetrag nach Prüfung | |
| Haushaltsjahr 2023 | 2.237.500 Euro | 17.500 Euro |
| Haushaltsjahr 2024 | 2.162.000 Euro | 44.000 Euro |
Gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 1 und § 102 Abs. 1 GemO ergeht hinsichtlich des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen folgende Entscheidung:
| Gesamtbetrag | Genehmigungsbetrag | |
| Haushaltsjahr 2023 | 905.000 Euro | 0 Euro |
Hiermit genehmigen wir gemäß § 95 Absatz 4 Nr. 3 (in der Fassung ab dem 11.02.2023) i.V.m. § 68 Absatz 4 GemO folgenden Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung als kalkulierte „Zwischenfinanzierungsspielräume“, um nicht das Risiko einer Überschreitung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite zu riskieren:
| Gesamtbetrag | Genehmigungsbetrag | |
| Haushaltsjahr 2023/2024 | 600.000 Euro | 600.000 Euro |
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Bürgermeister geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 27.07.2023 bis 04.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, Raum 2.OG 208, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr öffentlich aus.
Ein Besuch in der Verwaltung ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581 81-407 oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).
Der Haushaltsplan ist auf der Internetseite www.saarburg-kell.de > Bürger & Verwaltung – Finanzen – Haushaltspläne