Titel Logo
Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 30/2024
Forst und Natur
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Forstamt Saarburg

Besorgnis über nicht genehmigte Waldrodungen im Hochwald

Wo in Fichtenwäldern durch das Zutun des Borkenkäfers Bäume absterben und Freiflächen entstehen, muss grundsätzlich wiederaufgeforstet werden.

Das Forstamt Saarburg zeigt sich besorgt über Fälle nicht genehmigter Waldumwandlungen im Hochwald, bei denen kahl gefallene Fichtenwälder in andere Nutzungsformen umgewandelt wurden.

Wer aktuell in die Landschaft des Hochwalds schaut, wird schnell feststellen, dass vielerorts Freiflächen in Nadelwäldern entstanden sind. Andernorts stehen im Privatwald braune abgestorbene Fichten dicht an dicht. Ursache ist der Buchdrucker, ein Borkenkäfer, der von heißen Sommern und geschwächten Nadelbäumen im Klimawandel profitiert. Er bringt die Bäume zum Absterben, indem er die lebenswichtige Schicht zwischen der Rinde und dem Stamm des Baumes frisst.

Wenn Waldbesitzer die befallenen oder abgestorbenen Bäume ernten, bleiben häufig Freiflächen zurück, die jedoch weiterhin Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes darstellen. „Freiflächen ohne Bäume müssen grundsätzlich wiederbewaldet werden“, erklärt Lucas Landenberger. Der Leiter des Forstamtes Saarburg stellte in der Vergangenheit vermehrt fest, dass Freiflächen in andere Nutzungsformen umgewandelt wurden, z.B. Ackerflächen.

Die Umwandlung von Wäldern hin zu landwirtschaftlichen Nutzflächen erfordere immer die Genehmigung des Forstamtes, so Landenberger. Denn Klimawandel und Borkenkäfer sollen nicht dazu führen, dass Waldflächen durch Rodung zurückgeht. „Der Wald hat unglaublich viele wichtige Funktionen für den Naturhaushalt und die Gesellschaft. Diese können aber nur erhalten werden, wenn die Waldfläche an sich erhalten bleibt und nachhaltig bewirtschaftet wird“, rät Landenberger.

Es wird befürchtet, dass Privatwaldbesitzer das Absterben ihrer Fichtenwälder zum Anlass nehmen, um den Wald in andere Nutzungsformen umzuwandeln. Daher informiert das Forstamt betroffene Waldbesitzer und berät zu den Themen Wiederbewaldung. Hierzu wurden bereits Schulugen gemeinsam mit dem Waldbauverein Trier-Saarburg e.V. angeboten. Außerdem können sich Waldbesitzer jederzeit von einem Privatwaldbetreuer oder dem örtlichen Revierförster beraten lassen.

Zum Erhalt bzw. dem Wiederaufbau von gesunden, klimastabilen Wäldern gibt es Programme zur finanziellen Förderung von Wiederaufforstungs- und Waldpflegemaßnahmen, über die man sich beim Forstamt informieren kann.

Privatwaldbesitzer, die Wald ohne vorherige Genehmigung umwandeln, müssen mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen.

Wer Wald rodet, muss aufgrund des Wald- und Naturschutzrechts an anderer Stelle für Ausgleich sorgen.