In der Ortsgemeinde Zerf häufen sich erneut die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hunde auf öffentlichen Straßen und Anlagen.
Vermehrt kam es in der Vergangenheit zu Verunreinigungen auf dem neu angelegten Bolzplatz im Bereich der Sportanlage in der Deeswiese. Der Bolzplatz ist nicht zum Ausführen von Hunden bestimmt. Vielmehr dient der Platz als Freizeitangebot für Kinder, Jugendliche und alle Sportbegeisterte.
Hundehalter werden nochmals aufgefordert, den Hundekot nicht auf öffentlichen Straßen und Anlagen achtlos liegen zu lassen, sondern unverzüglich zu beseitigen.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anleinpflicht von Hunden innerhalb der bebauten Ortslage auf öffentlichen Wegen und Anlagen hingewiesen. Außerhalb der bebauten Ortslage sind Hunde auf den öffentlichen Wegen anzuleinen, sobald sich andere Personen nähern.
Zuwiderhandlungen gegen vorgenannte Regelungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.