Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
Gemarkung: Baldringen
Gewann/Lage: Baldringer Wald
Wirtschaftsart: Waldfläche
Größe (ar): 51,70
Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des oben aufgeführten Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4, Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651/715-411, Fax 0651/715-17633, bis spätestens 11.08.2023 schriftlich mitzuteilen.